UNI Kassel: Gendern als Bewertungskriterium Regelung vorerst gekippt

Bis zum 22.04.2021 war es an der Universität Kassel möglich, dass Dozenten „die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranziehen“. Mit der Stellungnahme von 22.04.2021, die als Reaktion des enormen medialen Drucks erfolgte, wurde diese Regelung gekippt. Nun möchte die Universität ein Rechtsgutachten einholen, um die Benotung des Genderns abzusichern. Deshalb ist es dringend nötig, dass sich auch der Bezirksvorstand ebenfalls gegen die Benotung des Genderns ausspricht und den Bewertungen von politischen Entscheidungen entgegentritt. Als politischer Akteur müssen wir klare Stellung bezüglich des möglichen Ausgangs des Gutachtens beziehen.
Deshalb wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen:

Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein wichtiges Unterfangen und unterstützen wir in jeder Hinsicht voll und ganz. Doch durch die zwanghafte Veränderung unserer Sprache kommen wir diesem Ziel jedoch keinen Schritt näher. Wenn auch manch Universitätsprofessor behauptet, dass über die Sprache das Denken und Handeln der Menschen beeinflussten wird, so dürfen Umwälzungen in diesem Gebiet nicht oktroyiert werden. Außerdem sorgt das „Gendern“ in seinen extremen Formen mit Sternchen Unterstrichen und Doppelpunkten dafür, dass Menschen mit Lese-Rechtschreibschwächen oder Sehbehinderungen das Lesen erschwert wird. Das „Gendern“ ist außerdem gesellschaftlich, akademisch und politisch umstritten und verschiedenen politischen Strömungen zuzuordnen. Daher ist es als eine Art des Aufdrucks einer politischen Haltung zu verstehen und darf auf keinen Fall benotet werden. Außerdem hat der Rat der Deutschen Rechtschreibung das schreiben mit „Genderstern“ als Fehler deklariert. An diesem Punkt wiedersprechen sich orthografische Rechtschreibung und politische Agenda.

Die oben aufgezählten Argumente beweisen, dass wir uns hinsichtlich des „Gendern“ noch in einem demokratischen Aushandlungsprozess befinden. Wenn dieser Aushandlungsprozess übersprungen wird, indem das „Gendern“ benotet wird, hebeln die demokratische Konsensfindung aus und begehen damit einen gewaltigen Fehler. Wer gendern möchte soll dies tun, aber niemand darf einen Nachteil erleiden, wenn er dies nicht tut. Hier gilt Freiheit statt Bevormundung zu politischen Äußerungen und Taten. Beim nächsten Landestag der Jungen Union Hessen soll der Antrag der Ju Kassel-Land, der sich gegen die Benotung des „Genderns“ ausspricht unterstützt werden. +++ pm