Umfassende Entscheidungsgrundlage zur Sommerlad-Thematik gefordert

Fulda. Die Grünen möchten eine umfassende Grundlage für die anstehende schwierige Entscheidung zum Thema „Neubau Sommerlad“. Eine für die am vergangenen Montag stattgefundene Stadtverordnetenversammlung eingereichte Anfrage konnte vom Oberbürgermeister aus Zeitgründen leider nicht mehr öffentlich beantwortet werden. „Im Rahmen der Datenerhebung für die Studie zu einer möglichen Verlagerung der Firma Sommerlad wurden nicht die festgesetzten Verkaufsflächen zu Grunde gelegt, sondern durch Messungen erhobene Daten. Dabei ergab sich, dass Verkaufsflächen zum Teil mehr als genehmigt vorhanden sind. Das ist der Hintergrund unserer Anfrage. Die mittlerweile schriftlich vorliegende Antwort wirft allerdings weitere Fragen auf, die mittels einer ‚Kleinen Anfrage‘ beantwortet beantwortet werden sollen – siehe untenstehende Anfrage ‚Ungenehmigte Verkaufsflächen 2‘.“

Für ein umfassendes Bild davon, warum es überhaupt zu der verfahrenen Situation gekommen ist, hat die Grünen-Stadtverordnete Ute Riebold eine weitere „Kleine Anfrage“ eingereicht. So will man wissen, wann genau Frank Sommerlad von der Stadt Fulda darüber informiert wurde, dass die Fläche gegenüber dem Einkaufszentrum Kaiserwiesen eine Option für seinen geplanten Möbelhaus-Neubau sei – unabhängig davon, dass diese Fläche insbesondere aufgrund der verkehrlichen Infrastruktur ungeeignet ist und ob es vor oder nachdem die Verhandlungen zwischen Frank Sommerlad und der Familie Kutsch-Link geplatzt sind, war. „Es ist nicht leicht, in dieser verfahrenen Situation alle berechtigten Interessen abzuwägen um schließlich eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte zukunftsfähige und gerechte Lösung zu finden“, erklärt die Grüne-Stadtfraktion abschließend.

Aus den Antworten der Anfragen der Grünen, geht hervor das es keine planungsrechtliche Vorgabe gibt, welche Verkaufsfläche an den beiden Standorten nördlich und südlich der Heidelsteinstraße insgesamt festlegt. Das neue Ladengeschäft von Buhl liegt im Bebauungsplan Nr. 161 „Lokschuppen Heidelsteinstraße“ aus dem Jahre 2008. Dieser setzt hier ein Sondergebiet für Möbelhandel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 20.000 qm fest und begrenzt den Anteil der fachbezogenen Nebensortimente auf maximal 2.000 qm. Der ältere Standort der Fa. Buhl nördlich der Heidelsteinstraße liegt im Bebauungsplan Nr. 33 „Edelzeller Feld“ aus dem Jahre 1968, welcher hier ein Gewerbegebiet festsetzt und keinerlei Festsetzungen zu Sortimenten oder Verkaufsflächen enthält. Der Endbericht des Instituts Junker+Kruse nennt eine Gesamtverkaufsfläche von Buhl von ca. 37.000 qm, wovon 6.100 qm auf zentrenrelevante Sortimente entfallen. Laut Antwort des Fuldaer OBs kann die sogenannte „Abweichung“ nicht abschließend beurteilt werden, da unklar ist, welcher Flächenanteil tatsächlich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 161 Lokschuppen liegt. Für die übrigen im Gutachten aufgeführten Möbelhäuser aus dem Bereich der Stadt Fulda wurden keine Abweichungen gegenüber dem Bebauungsplan festgestellt, heißt es weiter. +++ fuldainfo

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