Über Möglichkeit wiederkehrender Straßenbeiträge informiert

Fulda. Im Rahmen einer landesweiten Aktion der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) informierte der Landtagsabgeordnete Tobias Eckert (SPD) vor Kommunalpolitikerinnen und –politikern aus dem Kreis Fulda über die gesetzliche Möglichkeit wiederkehrender Straßenbeiträge. Nach dem Gesetz sollen Beiträge für grundhafte Sanierung maroder Straßen in allen hessischen Gemeinden erhoben werden. Dies geschieht im Bereich Fulda nach dem Grundsatz der Spitzabrechnung.

Hier werden nur die Anlieger einer sanierten Straße zur Kasse gebeten, nachdem alle Kosten für diese Straße ermittelt und umgelegt sind. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die Abrechnungsgebiete für eine Straße auf einen ganzen Stadtteil oder auf einen zusammenhängenden Gemeindeteil ausgeweitet werden können. Damit, so Eckert würden zwar auch jene Grundstückseigentümer betroffen, die nicht an der sanierten Straße wohnen, dahinter stehe allerdings der Gedanke, dass alle Straßen von allen Einwohnern genutzt werden könnten.

Eckert informierte über das Verfahren und erläuterte die Grundlagen der Beitragsberechnung. In Bürgerversammlungen müsse die Verwaltung über die geplanten Sanierungsmaßnahmen informieren. Die entstehenden Kosten werden wie jetzt auch von der Gemeindevertretung im Investitionsplan beschlossen. Von der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme seien dann alle Eigentümer im entsprechenden Beitragsbemessungsgebiet betroffen. Eckert hob in diesem Zusammenhang besonders hervor, dass die Beiträge zweckgebunden seien und daher nicht der Gesamtfinanzierung des gemeindlichen Haushaltes dienten wie etwa die Grundsteuer. Eigentümer, die vor Kurzem für eine spitz abgerechnete Straße gezahlt hätten, würden für mehrere Jahre von der wiederkehrenden Zahlung befreit.

In der anschließenden Diskussion stieß die Tatsache auf kritische Nachfrage, dass bei wiederkehrenden Beiträgen nur die Anzahl der Grundstücke eine Rolle spiele, nicht aber Größe und Nutzung. Dies sei besonders in Mischgebieten und hinter liegenden Gewerbegebieten von Bedeutung, wenn LKW – Verkehre durch Wohngebiete fahren müssten. Bernhard Lindner, der als stellvertretender SGK – Kreisvorsitzender die Versammlung leitete, dankte zum Ende der Veranstaltung dem Referenten. Er hob hervor, dass man in Fulda erst am Anfang einer intensiven offenen Diskussion stünde und entsprechend noch viele Detailfragen zu klären seien. +++ fuldainfo

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