Im Frühjahr 2022 hat in Tann (Rhön) ein Flugblatt für Aufregung gesorgt. Das Flugblatt, das gegen behinderte Menschen in Tann gerichtet war, hatte eine enorme öffentliche und mediale Aufmerksamkeit erzeugt. Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) hatte sich hiervon seinerzeit deutlich distanziert. Seitens der Kläger, die dieses Flugblatt mitunterzeichnet hatten, wurde der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) vor dem Verwaltungsgericht Kassel verklagt. Nun wurde die Klage vom Verwaltungsgericht Kassel „in allen drei Klagepunkten“ abgewiesen, worüber der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) „sehr froh“ ist, teilt uns der Bürgermeister der Stadt Tann (Rhön), Mario Dänner (parteilos), mit.
In dem Flugblatt habe es unter anderem geheißen: […] „Die Kernstadt entwickelt sich zunehmend zu einer ‚Sonderwelt‘, da die Präsenz des Diakoniezentrums allgegenwärtig ist.“ Weiter habe es in ihm geheißen: […] „Selbst langjährige Gäste kehren dem Luftkurort den Rücken, weil gerade im Marktplatzbereich eine Konzentration von Touristen und Klienten des Diakoniezentrums vorliegt und Berührungspunkte unausweichlich sind. Das mit dem Krankheitsbild der Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen einhergehende Verhalten, wie zum Beispiel mangelnde Distanz können und möchten viele Touristen nicht aushalten.“ +++