Tann: Bleibt Kirchenchorkonto ohne Konsequenzen?

Das Konto stand nicht im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften

Stadttor Tann

Tann (Rhön). Eine mit 15.000 Euro gefüllte schwarze Kasse sorgt in der Evangelischen Kirchengemeinde der osthessischen Stadt Tann (Rhön) im Landkreis Fulda für Aufregung. Bei der letzten Gemeindeversammlung der Evangelische Kirchengemeinde zu Tann, erwies sich ein Kirchenchorkonto, das in der Vergangenheit auf Herrn Kantor Thomas Nüdling gelaufen war, als markanter Themenschwerpunkt. Auf dem besagten Konto waren zwischen 8.000 und 15.000 Euro – ein Teil der Summe entstammt aus Spendengeldern.

Überrascht wurde das Kirchenkreisamt von der Existenz eines eigenen Bankkontos Nüdlings für den Kirchenchor. „Bis Herbst letzten Jahres war uns nicht bekannt, dass der Chorleiter Inhaber des Kontos gewesen ist und das Konto bei der Bank mit dem Zusatzvermerk ‚wg. Tanner Kirchenchor‘ eingerichtet hatte. Wir, im Kirchenkreisamt, und vermutlich auch eine Vielzahl der Kirchenvorstandsmitglieder, waren bis dahin davon ausgegangen, dass das Konto für den Kirchenchor ein zweckbestimmtes Konto der Kirchengemeinde selbst war. Denn es sei übliche Praxis, dass Kirchengemeinden für ihrer vielfältigen Aktivitäten, zweckgebundene Bankkonten einrichten, wie zum Beispiel für den ‚Tanner Musiksommer‘. Aber im Gegensatz zu diesen Konten, stand das Konto für den Kirchenchor, geführt von Herrn Nüdling, nicht im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften unserer Landeskirche“, so Kirchenkreismeister Uwe Bornscheuer gegenüber fuldainfo.

Zusammen mit dem Kontoinhaber Nüdling und dem Kirchenkreisamt habe man die Transferierung der Guthaben auf kirchliche Konten veranlasst, so dass die Mittel und ihre Verwendung, ordnungsgemäß in der Finanzwirtschaft der Kirchengemeinde nunmehr nachgewiesen werden können. Wie vom Kirchenkreismeister Uwe Bornscheuer in der Gemeindeversammlung bereits dargestellt, war die frühere Kontoführung des Kirchenchores nicht korrekt, erfüllt aber heute die rechtlichen Vorgaben. Ob Mitglieder des Kirchenvorstandes bereits früher wussten, dass nicht die Kirchengemeinde, sondern der Chorleiter Inhaber des Kontos war, ist uns leider nicht bekannt. Dies gilt auch für die Kenntnis über die Guthaben-und Rücklagenhöhe. Ob vom Pfarramt für die auf dem Konto eingezahlten Spenden Spendenbescheinigungen ausgestellt worden sind, konnte das Kirchenkreisamt nicht sagen. Von der Erfüllung des steuerbegünstigten kirchlichen Zweckes der Spenden, könne, so Bornscheuer, aber ausgegangen werden.

Noch völlig offen ist, mit welchen Konsequenzen der Kirchenvorstand und Kantor Nüdling zu rechnen haben, da der Tatbestand einer schwarzen Kasse eigentlich erfüllt sein dürfte. fuldainfo wird weiter Berichten. +++