Sudetendeutsche Landsmannschaft für Neuaufstellung in die Zukunft

München/Wiesbaden. Die Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) als ihr oberstes Willensbildungs- und Entscheidungsorgan hat am vergangenen Wochenende in München durch eine Satzungsänderung ihre Verbandsziele dem Wandel der Zeit unter Aufrechterhaltung ihrer Leitidee angepasst. Konkret ging es um die Neufassung von § 3 Abs. 1 der Satzung, wo bislang u.a. die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf die alte Heimat und deren Wiedergewinnung sowie die Wahrung des Rechtes auf Rückgabe bzw. gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Sudetendeutschen festgeschrieben war.

Mit großer Mehrheit stimmten die im Sudetendeutschen Haus in München versammelten Delegierten aus der ganzen Bundesrepublik einer Neuformulierung des Verbandszwecks zu, der stattdessen nunmehr die Mitwirkung an einer gerechten Völker- und Staatenordnung verlangt, in der die Menschen- und Grundrechte, das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Volksgruppen für alle gewahrt und garantiert werden. Und dazu gehört auch, dass die EU-Grundrechtscharta in allen ihren Teilen für alle EU-Mitgliedsstaaten uneingeschränkt verbindlich gemacht wird. Schließlich sollen jetzt Verstöße gegen diese Rechte wie Völkermord, Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, menschen- und völkerrechtswidrige Enteignungen sowie Diskriminierungen weltweit geächtet, und dort, wo sie erfolgten, auf der Grundlage eines gerechten Ausgleiches geheilt werden. Der Beschlussfassung über diese Neuformulierung mit geradezu historischer Bedeutung ging eine über 4-stündige, sehr lebhafte und stellenweise auch emotional geführte Debatte voraus. Dabei bestanden die Kritiker der vorgeschlagenen Satzungsänderung im Wesentlichen auf der strikten Beibehaltung des bisherigen Satzungstextes und warnten vor der Aufgabe von bisher geltenden Prinzipien. Zudem bestanden sie auf einer Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wegen weiter bestehendem Diskussionsbedarf.

Siegbert Ortmann (Lauterbach), stellvertretender SL-Bundesvorsitzenden griff ebenfalls in die „Redeschlacht“ ein und verwies auch darauf, dass dieser verbandsintere Vorgang über die Verabschiedung des neuen Satzungstextes von breiten Teilen der Öffentlichkeit im In- und Ausland geradezu argwöhnisch beobachtet werde. Vor allen in Tschechien sei in der Vergangenheit besonders der Satzungsbegriff „Wiedergewinnung der Heimat“ als Territorialanspruch verstanden worden, was letztendlich den Sudetendeutschen gegenüber zu permanenten Vorbehalten führte. Im neuen Satzungstext sah Ortmann eine äußerst gelungene und richtungsweisende Formulierung über den landsmannschaftlichen Verbandszweck, mit der eigentlich alle Sudetendeutschen in Zukunft sehr gut leben könnten. Steffen Hörtler ( Bad Kissigen ), ebenfalls stellvertretender SL-Bundesvorsitzender, brachte es in seinem Diskussionsbeitrag vor der Versammlung auf den Punkt, in dem er die Delegierten geradezu beschwor: „ Wir müssen die Satzung ändern, schon allein deswegen, damit unsere Kinder und Enkel sie überhaupt verstehen!“ SL-Bundesvorsitzender Bernd Posselt freute sich abschließend über das klare Abstimmungsergebnis und sah darin gleichzeitig den Beginn eines großen Umbaus seiner Volksgruppenorganisation mit der längst überfälligen Finanz- und Verbandsreform als nächstem Schritt. Und dann wörtlich: „ Diese Satzungsänderung ist eine geistige Investition in die Zukunft“. +++ fuldainfo


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