Stadt stellt klar: Mitglieder des Ausländerbeirats sind keine städtischen Angestellten

Geringe Wahlbeteiligung wirft Frage der Legitimation auf

Fulda. Aufgrund zahlreicher Nachfragen im Zusammenhang mit der Debatte um den tödlichen Polizeieinsatz am Münsterfeld und der Rolle des Fuldaer Ausländerbeirats stellt die Stadt Fulda klar: Bei den Mitgliedern des Ausländerbeirats sowie dessen Vorsitzenden handelt es sich nicht um städtische Angestellte, sondern um gewählte Mitglieder eines Gremiums, das hessenweit alle fünf Jahre in allen Kommunen gewählt wird, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischem Pass gemeldet sind.

Wahlberechtigt sind dabei alle volljährigen Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt gemeldet sind. Das Herkunftsland oder der jeweilige Aufenthaltstitel sind dabei nicht entscheidend, es dürfen also beispielsweise auch EU-Ausländer oder Asylbewerber teilnehmen. Gewählt werden (passives Wahlrecht) können auch Fuldaerinnen und Fuldaer, die die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen oder eingebürgert wurden. Bei der Ausländerbeiratswahl gelten die demokratischen Prinzipien einer allgemeinen, freien und geheimen Wahl. Die jüngste Wahl fand am 29. November 2015 statt. Damals waren 6822 Fuldaerinnen und Fuldaer wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug jedoch gerade einmal 8,3 Prozent, was durchaus Fragen der Legitimation aufwirft. Vor diesem Hintergrund hofft die Stadt Fulda, dass bei der nächsten Ausländerbeiratswahl im November 2020 mehr Wahlberechtigte die Gelegenheit nutzen werden, über das für die Vertretung ihrer Interessen wichtige Gremium mitzubestimmen.

Hintergund: Der Ausländerbeirat ist ein beratendes Gremium der Stadt Fulda, welches direkt von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt Fulda gewählt wird. Er hat zur Aufgabe, deren Interessen gegenüber der Stadtverwaltung und -politik zu vertreten. Dafür ist er unter anderem in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung vertreten und hat dort Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Zudem kann er in der Stadtverordnetenversammlung selbst und den Sitzungen des Magistrats gehört werden. +++

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