In seiner heutigen Sitzung hat der Magistrat der Stadt Fulda die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts für das sogenannte Goodyear-Gelände beschlossen. Gleichzeitig soll die sofortige Vollziehung des Vorkaufsrechts angeordnet werden. Parteiübergreifend herrschte im Magistrat darüber Einigkeit, dass der Erwerb des rund 16,2 Hektar großen Geländes durch die Stadt die beste Lösung für eine zukunftsfähige Entwicklung des Geländes darstellt, nachdem der ursprüngliche Erwerber, die W&L logistics GmbH i.G. aus Frankfurt, mit seinem Konzept die Stadt nicht hatte überzeugen können. Inklusive Steuern, Kaufnebenkosten etc. rechnet die Stadt mit Kosten von circa 16,2 Millionen Euro für den Erwerb über den Vorkauf. Im Haushalt 2026 ist eine entsprechende Summe bereits verankert und vom Regierungspräsidium Kassel genehmigt worden.
„Das ist ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt, den wir im Interesse einer zukunftsfähigen Entwicklung Fuldas zu stemmen haben“, kommentierte Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld das Votum des Magistrats. Umso wichtiger sei die Tatsache, dass die weitreichende Entscheidung nach eingehender Prüfung einmütig getroffen worden sei. Für die weitere Entwicklung sind nun verschiedene Szenarien absehbar, die jeweils eine komplexe juristische Komponente haben. Die Stadt sei auf alle Szenarien vorbereitet und habe sich darüber hinaus externen Sachverstand gesichert“, betonte der Oberbürgermeister.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts dient aus Sicht der Stadt dem Zweck, städtebauliche Entwicklungsziele zu sichern. Ziel ist der langfristige Erhalt und die Weiterentwicklung der innerstädtisch gelegenen Gewerbefläche in ihrer bedeutenden Funktion als Arbeits- und Produktionsstandort. Hierbei ist insbesondere auch die reine Größe des Areals zu beachten, das für die räumlichen Verhältnisse der Stadt Fulda, insbesondere in der bestehenden Innenstadtlage, von herausragender und einzigartiger Bedeutung ist. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts soll die Stadt Fulda insbesondere auch in die Lage versetzt werden, das Areal in städtebaulicher Hinsicht neu zu ordnen, einen Bebauungsplan zu beschließen, der die erforderliche städtebauliche Ordnung sicherstellt, das Areal neu zu parzellieren, um kleinteilige diversifizierte Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen, das Areal in städtebaulicher Hinsicht insgesamt aufzuwerten, bestehende Baulandreserven zu nutzen, die andernfalls erforderliche Nutzung von Außenbereichsflächen zu verhindern und das Entstehen einer signifikante, mit der Vornutzung vergleichbare Anzahl adäquater Arbeitsplätze zu ermöglichen. Zudem sollen die Erschließung des Areals, seine Anbindung an die bestehenden Erschließungsanlagen sowie deren Aus- und Umbau ermöglicht werden. Aus Sicht der Stadt überwiegen diese Belange des Allgemeinwohls die privatautonomen Interessen der Kaufvertragsparteien an einer freien Verfügungsbefugnis und deren privatwirtschaftliche Interessen.
Der Magistrat war von der Stadtverordnetenversammlung im Februar 2026 ermächtigt worden, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Bereits im Juli 2025 war eine Vorkaufssatzung der Stadt Fulda für das betreffende Gelände in Kraft getreten. Somit stand der Stadt dieses Instrument zur Verfügung, und die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts konnte erfolgen. Ergänzend dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung im Februar 2026 zur Konkretisierung und Ergänzung der Vorkaufssatzung eine städtebauliche Planung für das Areal der ehemaligen Gummiwerke/Goodyear beschlossen.
Nicht Gegenstand der jetzt im Zuge des Vorkaufsrechts avisierten Fläche ist ein 8000 Quadratmeter großes Grundstück (bisheriger Firmenparkplatz), welches die Stadt direkt von Goodyear erwerben möchte. +++

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