Stadt Frankfurt erlaubt „Abseilaktion auf der A648“

Bereits am Vortag der genehmigten Abseilaktion auf der A648 in Frankfurt am Main ziehen Sorgenfalten bei den Polizeibeschäftigten auf! „Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut. Dasselbe muss aber auch für die Bürgerinnen und Bürger Geltung haben, die durch die Sperrung eines Teilabschnitts der A648 nicht nur in einen Stau geraten, sondern schlimmstenfalls besonderen Gefahren ausgesetzt werden“, sagte der GdP -Vorsitzende Mohrherr heute in Wiesbaden. Im Oktober 2020 kam es bei einer Abseilaktion auf der A3 zwischen Idstein und Bad Camberg zu einem schweren Unfall mit Schwerverletzten. Schnell wurden Schuldzuweisungen in Richtung der eingesetzten Polizei laut! Keine zwei Wochen danach starteten Ausbaugegner der A49 die gleiche Aktion erneut. Unsere Polizeibeschäftigten geraten zwischen die Interessenlagen. Ganz klar: Polizei muss Recht und Gesetz umsetzen. Aber unvermeidbare Gefahren durch Sperrungen von Autobahnabschnitten, wie es die jüngste Vergangenheit belegt, bergen erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer! GdP-Chef Mohrherr abschließend: „Die sogenannten Aktivisten erweisen der Diskussion um den Klimawandel „einen Bärendienst“. Nur um in den Fokus der medialen Berichterstattung zu gelangen und Öffentlichkeit herzustellen, sind vermeidbare Störungen und Gefährdungen gesellschaftlich nicht zu legitimieren! Das dies auch noch mit behördlicher Genehmigung geschieht, können wir nicht nachvollziehen. Bekanntermaßen wurden bereits für Abseilaktionen auf Autobahnen Bewährungsstrafen wegen Nötigung verhängt.“ +++