Speiseeis und Sahne aus Aufschlagautomaten keimbelastet

Hessisches Landeslabor hat 243 Proben Eis und 112 Proben Sahne untersucht

Speiseeis

Wiesbaden. Damit der Eisgenuss im Sommer auch ein Genuss bleibt, werden Hessens Eisdielen oder Eisverkaufsstellen, beispielsweise Cafés, regelmäßig von der amtlichen Lebensmittelkontrolle überprüft und Proben aus dem Sortiment entnommen. Diese werden zur Untersuchung in das Hessische Landeslabor gebracht. Von Anfang März bis Ende Juni dieses Jahres wurden so 243 solcher Planproben untersucht, davon 60 Proben Fruchteis und 114 Proben Speiseeis auf Milchbasis, 68 Proben „Eis“ – Speiseeis, das unter der Bezeichnung „Eis“ in den Verkehr gebracht wird, darf auch pflanzliches Fett enthalten, z.B. Erdbeereis – und eine Probe Sorbet. „Drei Proben Fruchteis, neun Proben ‚Eis‘ und 17 Proben Milcheis mussten wir aufgrund mangelhafter Hygiene beanstanden, das entspricht einer Quote von 11,9 Prozent“, berichtete der Direktor des Hessischen Landeslabors, Professor Hubertus Brunn, in Gießen. „Zwei Proben Milcheis wurden außerdem aufgrund fehlerhafter Kennzeichnung beanstandet. Krankheitserregende Keime konnten jedoch in keiner Probe nachgewiesen werden, hier kann ich die Konsumenten beruhigen“, so Brunn.

Sahne viel häufiger verkeimt

Neben den Eisproben hat das Labor aus jeder kontrollierten Eisdiele auch eine Probe aufgeschlagene Sahne sowie eine Probe flüssige Sahne aus den Aufschlagautomaten untersucht. Von den insgesamt 112 Planproben wurden 68 beanstandet. Eine Probe wies zudem sensorische Abweichungen auf und war daher nicht mehr zum Verzehr geeignet. „Dies entspricht insgesamt einer Beanstandungsquote von 60,7 Prozent. Allerdings können wir bei den Untersuchungen der Sahne einen leichten Rückgang der Beanstandungsquote im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. 2015 waren es rund 69 Prozent. Bei acht Nachproben aus 2016 waren allerdings zwei erneut zu beanstanden“, stellte Brunn fest.

„Mögliche Ursachen für eine nach wie vor hohe Beanstandungsquote bei der Sahne sind in der falschen Handhabung der Aufschlagautomaten, unzureichender Reinigung und Desinfektion sowie in fehlender und ungenügender Wartung der Geräte zu suchen“, erklärte der Direktor. „Insbesondere werden möglicherweise poröse Dichtungen, in denen sich Keime ansammeln und vermehren, nicht rechtzeitig ausgetauscht, oder die flüssige Sahne verbleibt über Nacht im Gerät und wird nicht ausreichend gekühlt“, so Brunn abschließend.

Gut acht Liter Speiseeis verzehrt der Deutsche nach wie vor pro Kopf und Jahr. Speiseeis ist jedoch nicht gleich Speiseeis. Speiseeis mit der Bezeichnung Kremeis (Cremeeis), Rahmeis (Sahneeis), Milcheis, Eiskrem (-creme) Parfait und Eis aus Milcherzeugnissen (z. B. Joghurteis) dürfen gemäß den Leitsätzen für Speiseeis ausschließlich unter Verwendung von Milchfett hergestellt werden (z.B. Milcheis Erdbeere). Fruchteis enthält mindesten 20% Frucht und wird ohne Fettzusatz hergestellt. Speiseeis, das unter der Bezeichnung „Eis“ in den Verkehr gebracht wird, darf auch pflanzliches Fett enthalten (z.B. Erdbeereis).

Als Beurteilungsgrundlage für die hygienische Beschaffenheit werden die in der Verordnung (EU) 2073/2005 oder die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Richt- und Warnwerte herangezogen. Keime aus der Familie der Enterobacteriaceae, die auch Bestandteil einer gesunden Darmflora bei Mensch und Tier sind, dienen als Indikatoren für Hygienemängel. Salmonellen und E. coli sind Mitglieder dieser Familie. Letztgenannter dient auch als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Eine Überschreitung des Richtwertes deutet auf Hygienemängel hin, eine Überschreitung des Warnwertes zeigt an, dass die Prinzipien einer guten Hygienepraxis verletzt worden sind. +++ fuldainfo | pm