SPD will Kitagebühren abschaffen

Gesetzentwurf vorgestellt

Wiesbaden. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Kinderbetreuung in Hessen vollständig von Gebühren befreit und die Qualität der Betreuung verbessert werden soll. Thorsten Schäfer-Gümbel und Gerhard Merz, der Vorsitzende und der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, stellten den Gesetzentwurf in Wiesbaden vor.

Der Entwurf für das „Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung“ (Chancengleichheits- und Qualitätsverbesserungsgesetz – ChancenG) sieht den Wegfall der Elternbeiträge bei allen Betreuungsangeboten für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor. Der zweite Baustein im Betreuungskonzept der SPD ist eine Verbesserung der Betreuungsqualität: So sollen personelle Zuschläge für die Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche und andere so genannte „mittelbare pädagogische Arbeiten“ sowie für die Wahrnehmung von Leitungstätigkeiten eingeführt werden, die personellen Reserven für den Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung werden auf ein realistisches Maß erhöht. Zudem sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, die Kommunen schrittweise von den Kosten für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu entlasten. Ab 2022 trägt danach das Land zwei Drittel der Kosten.

„Das ist ein großer Wurf für die Kleinen in unserem Land und für die Eltern“, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Mittwoch fest. „Wir liefern, was wir versprochen haben und was die schwarzgrüne Stillstandskoalition nicht hinbekommt: Vollständige Befreiung der Eltern von den Gebühren, Verbesserung der Betreuungsqualität und Entlastung der Kommunen. Das unterscheidet die SPD und ihre Familienpolitik von der Landesregierung, die eine Gebührenbefreiung nur simuliert und in Wahrheit die Kosten auf die Kommunen abwälzt. Wer eine kinderfreundliche Zukunft gestalten will, der muss den vielen unterschiedlichen Familienmodellen gerecht werden, die Eltern heute leben. Vor allem aber muss er dafür sorgen, dass die Kinderbetreuung gerade für junge Familien, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen, nicht zu einem finanziellen Problem wird. Und genau das tun wir mit unserem Gesetz zur Chancengleichheit und Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung“, sagte Schäfer-Gümbel.

Gerhard Merz, der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erläuterte, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene personelle Aufstockung in den Krippen und Kindergärten die individuelle Betreuung der Kinder verbessere. „Dadurch, dass wir personelle Zuschläge für Leitungsaufgaben und mittelbare pädagogische Aufgaben einführen sowie für Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung erhöhen, wird die Arbeit in der Kinderbetreuung außerdem attraktiver. Das ist ein wichtiger Punkt in dem Bemühen, für unsere Kleinsten die Besten zu finden“, sagte Merz.

Schäfer-Gümbel und Merz betonten, dass es aus sozialdemokratischer Sicht eine Selbstverständlichkeit sein müsse, die Kommunen bei der Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung zu entlasten. Der Fraktionsvorsitzende Schäfer-Gümbel sagte: „Die Kommunen in Hessen sind ohnehin schon ein finanzielles Notstandsgebiet, weil die aktuelle Landesregierung ihnen permanent neue Belastungen aufbürdet. Auch das so genannte „Konzept“ von Schwarzgrün zur teilweisen Kita-Gebührenbefreiung der Eltern geht in wesentlichen Teilen zu Lasten der Kommunen. Dem stellen wir unseren Entwurf entgegen, bei dem sich Bund, Land und Kommunen gemeinschaftlich für die Kinderbetreuung engagieren, die ja eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Kommunen entlasten wir dabei stärker als es jede Hessenkasse je könnte. Wir greifen nicht in die Kassen der Kommunen“, so Schäfer-Gümbel.

Gerhard Merz wies den von CDU und Grünen regelmäßig erhobenen Vorwurf, das Kinderbetreuungskonzept der SPD sei nicht finanzierbar, zurück: „Ab 2020 hat Hessen über eine halbe Milliarde Euro mehr aus dem Finanzausgleich. Unser Gesetzentwurf führt in der Endstufe ab 2022 zu Mehrausgaben von 720 Millionen Euro im Jahr. Die Differenz lässt sich problemlos finanzieren, wenn die Landesregierung einfach nur aufhört, Steuergeld in sinnlose Prestigeprojekte, eitle Eigen-PR und ministeriale Wasserköpfe zu versenken. Wir als SPD finden jedenfalls, dass uns unsere Kinder – und damit unsere Zukunft – diese Geld wert sein müssen“, sagte Gerhard Merz. +++