SPD-Ministerinnen kritisieren Lauterbach-Plan zu Bürgertests

Justizminister gegen schnelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die SPD-Gesundheitsministerinnen von Niedersachsen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (ebenfalls SPD) ausgesprochen, die anlasslosen Corona-Bürgertests nicht über den Juni hinaus fortzuführen. „Ich würde mir wünschen, dass der Bund das Testen weiter verlängert, auch finanziert“, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es ist wichtig, dass die Menschen ein kostenloses Testangebot haben. Aufgrund steigender Infektionszahlen ist dies notwendig“, so Köpping.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens sagte, dass die Testpflicht in Schulen, Kitas und fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens zwar abgeschafft sei, sie halte es aber „für einen klugen Ansatz, auch bis auf Weiteres kostenlose Tests für all diejenigen zur Verfügung zu stellen, die sich freiwillig testen möchten“. Man sehe die Finanzierung der Bürgertests „auch weiterhin ganz klar als Bundesaufgabe“, so Behrens. „Wir sind in die Abrechnung der Tests bis dato überhaupt nicht eingebunden und könnten diese Aufgabe so kurzfristig weder personell noch finanziell schultern“, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin. Auch Stefanie Drese, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern, drängt auf eine Fortführung der Bürgertests. „Wir brauchen kostenlose Bürgertests vor allem dort, wo Tests aus Sicherheitsgründen noch vorgeschrieben sind, wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“, so Drese. Vulnerable Gruppen müssten präventiv geschützt werden. „Deshalb ist es wichtig, dass der Bund die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests und die Refinanzierung der Testungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen auch über den 30. Juni 2022 hinaus sicherstellt“, sagte die Ministerin.

Justizminister gegen schnelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen aus den Ländern zurückgewiesen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. „Wir haben einen wohlüberlegten und seriösen Zeitplan innerhalb der Bundesregierung verabredet“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Dem haben sich auch alle Ministerpräsidenten in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angeschlossen.“ Am 30. Juni lege der Ausschuss von unabhängigen Sachverständigen seinen Bericht vor, in dem die bisherigen Pandemie-Maßnahmen ausgewertet würden, so Buschmann. „Ich hielte es für ein Zeichen des Respekts vor der Wissenschaft, wenn nun alle diese Ergebnisse abwarten und ihnen nicht vorgreifen.“ Ab dem 30. Juni würden Bund und Länder darüber sprechen, was sinnvoll und notwendig sei, und „in einem geordneten Verfahren zu einem angepassten Gesetz kommen – rechtzeitig, bevor die jetzige Rechtsgrundlage ausläuft“, so der Justizminister. Wissenschaftliche Hinweise und Gründlichkeit seien bessere Ratgeber als „Hektik und Aktionismus“, sagte der FDP-Politiker. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. +++