Sozialleistungsmissbrauch: Bundesregierung rechnet mit vielen unentdeckten Fällen

Geld klein

Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer beim Missbrauch von Sozialleistungen aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit. Demnach spiegeln die bislang erfassten Fälle lediglich einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes wider.

Nach Angaben des BMAS leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 insgesamt rund 133.640 neue Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs ein. In etwa 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht oder es wurde aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. Zu den erfassten Verfahren zählen auch Ordnungswidrigkeiten. Für Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft liegen nach Angaben des Ministeriums allerdings keine Daten vor. Die Bundesregierung weist deshalb darauf hin, dass es sich ausschließlich um dokumentierte Fälle handelt. Das tatsächliche Ausmaß dürfte nach ihrer Einschätzung deutlich höher liegen. Als Grund nennt das BMAS unter anderem, dass Leistungsmissbrauch häufig unentdeckt bleibe, weil die betroffenen Behörden bislang nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien.

Wie hoch der finanzielle Schaden durch Sozialleistungsmissbrauch ist, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht beziffern. Weder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch dem Bundesinnenministerium lägen strukturierte Daten vor, die eine verlässliche Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden. Auch die möglichen Einsparungen durch die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung könnten deshalb derzeit nicht vorhergesagt werden.

Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs will die Bundesregierung unter anderem den Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessern. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger zu regeln. Nach derzeitiger Rechtslage können Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherung beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, erklärte die Sprecherin. Künftig soll während des Zeitraums des Leistungsbezugs ein bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachgewiesen werden müssen. Nach Einschätzung der Bundesregierung soll diese gesetzliche Änderung die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zusätzlich erschweren. +++


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