Im Jahr 2023 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent. Die Ausgaben sind bei allen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII deutlich gestiegen. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro.
Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 57,2 Prozent auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 10,1 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 14,5 Prozent. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro ausgegeben (+16,4 Prozent). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,6 Milliarden Euro und damit 17,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die bis Ende 2019 im SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB XII überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2023 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 25,4 Milliarden Euro ausgegeben. Das war eine Steigerung um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so die Statistiker.
Bürgergeld: Zahl der Totalverweigerer statistisch schwer ermittelbar
Die Zahl der Totalverweigerer im Bürgergeld lässt sich statistisch schwer ermitteln. Das berichtet der „Spiegel“. Ein Merkmal „arbeitsunwillig“ gibt es in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht. In ihrer Erhebung über „besonders förderungsbedürftige Personengruppen“ gliedert die BA im Juli dieses Jahres über 1,8 Millionen Arbeitslose im Bürgergeldbezug nach Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt. Demnach gibt es rund 235.000 Arbeitslose, auf die keines von Merkmalen wie Alter ab 55 Jahren, Schwerbehinderung oder mangelnde Qualifikation passt. „Eine Zahl der Totalverweigerung lässt sich daraus nicht seriös ableiten, das wird statistisch nicht erfasst“, sagte eine BA-Sprecherin dem „Spiegel“. Beispielsweise gelten Alleinerziehende in der Statistik als voll vermittelbar, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind. Auch Mütter, die für Vier- oder Fünfjährige keinen Betreuungsplatz haben, zählen zu den 235.000, die theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Juli waren das allein knapp 32.000 Personen. Ebenso ist unklar, ob allen am Stichtag der Zählung erfassten Personen überhaupt ein Arbeitsangebot gemacht wurde. Denn die Statistik erfasst nicht immer die gleichen Menschen, sondern eine Personengruppe, in der es Monat für Monat Abgänge und Neuzugänge gibt. Dass es Totalverweigerer gibt, ist unstrittig, nur lässt sich ihre Zahl nicht ermitteln. +++