Sommerlad: Vorwürfe gegen das Regierungspräsidium treffen nicht zu

Es gibt keine Entscheidung des RP

Sommerlad schließt ...

Kassel. Die Regionalplaner im Regierungspräsidium Kassel bedauern die Entscheidung des Möbelunternehmers Sommerlad, seinen Fuldaer Standort zu schließen und die Beschäftigten zu entlassen. Dass diese Betriebsaufgabe auf eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel zurückgehen soll, ist schlicht nicht möglich, weil das Regierungspräsidium diese Entscheidung nicht zu treffen hat. Über eine Abweichung vom Regionalplan Nord- und Osthessen, die notwendig wäre, um auf dem von Sommerlad ausgewählten Gelände ein neues Möbelhaus zu bauen, entscheidet nicht das Regierungspräsidium. Darüber entscheiden die Gremien der Regionalversammlung. Den Antrag auf Abweichung vom Regionalplan hatte die Gemeinde Künzell gestellt, und bisher wurde er auch nicht zurückgezogen. Der Zentralausschuss der Regionalversammlung soll am 5. September 2016 darüber abstimmen. Die Beschlussvorlage verfasst die Regionalplanung im Regierungspräsidium Kassel. Dazu wertet das RP die Stellungnahmen aus, die im Rahmen des Abweichungsverfahrens dort eingegangen sind.

Allerdings hat das Regierungspräsidium den Vorhabenträger, also Sommerlad, darauf hingewiesen, dass es der Regionalversammlung in der Beschlussvorlage die Ablehnung des Vorhabens empfehlen werde. „Diese Empfehlung war kein Vorgriff auf die Entscheidung der Gremien der Regionalversammlung“, sagte die Leiterin der Regionalplanung im RP Susanne Linnenweber. Die Verstöße gegen die Spielregeln der Raumordnung und Landesplanung seien (auch mit Blick auf die entsprechenden Stellungnahmen, u.a. Einzelhandelsverband, Kommunen, etc.) nicht überwindbar. Darauf habe sie auch in einem Gespräch zwischen der Behörde, den Bürgermeistern der Stadtregion Fulda und dem Investor am 20. Juli 2016 hingewiesen. Dabei empfahlen die Regionalplaner Sommerlad, bestehende alternative Standortvorschläge aufzugreifen.

Sommerlad wirft dem Regierungspräsidium eine Ungleichbehandlung im Gegensatz zu anderen, vergleichbaren Projekten anderer Investoren vor. Dieser Verweis auf vermeintliche Präzedenzfälle trifft nicht zu. Zum einen gab es in den vergangenen 16 Jahren seit dem Landesentwicklungsplan 2000 keine Abweichungszulassungen für vergleichbare Ansiedlungen von Möbel- oder Baumärkten in Nord- und Osthessen an nicht-integrierten Standorten in Industrie- und Gewerbegebieten. Zum anderen wird keine Vergleichbarkeit mit möglichen Fällen aus anderen Regionen gesehen. Diese könnten ohnehin nicht Grundlagen für die hiesige Entscheidungsfindung sein.

Zur Erinnerung: Beantragt wurde von der Gemeinde Künzell eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung – wie auch vom Landesentwicklungsplan – um ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 21.900 m² zu errichten. Davon sollen 16.800 m² Verkaufsfläche für Möbel, 2.050 m² für sogenannte zentrenrelevante Randsortimente und 3.050 m² für nicht-zentrenrelevante Randsortimente genutzt werden. +++ fuldainfo