Schwarzbau: Bürgerliste fordert politische Konsequenzen nach Gerichtsentscheidung

Eilverfahren geht in nächste Instanz

Hausez1
Die Immobilie in Eichenzell.

Die Bürgerliste Eichenzell hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel im Eilverfahren zum umstrittenen Bauprojekt „Wohnquartier Turmstraße/Wilhelmstraße“ als deutliches politisches Warnsignal bewertet. Gegenstand des Verfahrens waren zwei separate Eilanträge mit unterschiedlichen Ergebnissen und weitreichenden politischen Implikationen.

Im Verfahren gegen den Landkreis bestätigte das Gericht, dass dieser das vom Gemeindevorstand erteilte Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu Recht als bindend ansehen durfte. Demnach war die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, dieses Einvernehmen umzusetzen – unabhängig von einer rechtlichen oder politischen Bewertung der Entscheidung durch den Gemeindevorstand.

Zentraler Bestandteil der politischen Debatte ist jedoch das zweite Verfahren gegen den Gemeindevorstand. Hier wurde die Frage aufgeworfen, ob dieser das Einvernehmen überhaupt ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung hätte erteilen dürfen. Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auf ältere bundesrechtliche Vorschriften, ließ jedoch eine abschließende Klärung offen. Aus Sicht der Bürgerliste fanden insbesondere die Regelungen der hessischen Kommunalverfassung sowie die spezifischen Anforderungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu wenig Berücksichtigung.

„Gerade dieses zweite Verfahren ist wegweisend für zukünftige Bauvorhaben in Eichenzell“, betont Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste. Die zentrale Fragestellung laute, ob Bürgermeister und Gemeindevorstand ohne Rückkopplung mit dem Gemeindeparlament eigenmächtig Bauvorhaben vorantreiben dürfen. Die Bürgerliste positioniert sich hierzu klar ablehnend.

Die Gemeindevertretung hatte bereits im Vorfeld mit breiter Mehrheit – getragen von Bürgerliste, SPD, FDP und CWE – durch einen förmlichen Beschluss festgehalten, dass sie sich als zuständiges Gremium betrachtet und das Einvernehmen nicht ohne ihre Beteiligung hätte erteilt werden dürfen.

In diesem Zusammenhang erhebt die Bürgerliste schwere politische Vorwürfe gegen den Gemeindevorstand und insbesondere die CDU-Mehrheit. „Die Verantwortung für die faktische Ermöglichung des mutmaßlichen Schwarzbaus liegt klar beim Gemeindevorstand“, so Weber. Das Vertrauen in eine rechtmäßige und demokratisch legitimierte Verwaltung sei dadurch nachhaltig beschädigt worden.

Kritik äußert die Bürgerliste auch am Umgang der Verwaltung mit dem Vorgang. Es habe keine öffentliche Auseinandersetzung mit den gegen das Bauvorhaben vorgebrachten Argumenten gegeben, ebenso wenig eine Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung. „Stattdessen wurde im Alleingang entschieden – das ist ein eklatanter Verstoß gegen demokratische Prinzipien“, erklärt Weber.

Die Bürgerliste fordert eine umfassende politische Aufarbeitung der Vorgänge. Ziel sei nicht eine juristische Vorverurteilung, sondern die Klärung politischer Verantwortlichkeiten. Insbesondere Bürgermeister und CDU-Fraktion müssten sich ihrer Verantwortung stellen.

Am Montag, dem 26. Mai 2025, hat die Vorsitzende der Gemeindevertretung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Damit geht das Eilverfahren gegen den Gemeindevorstand in die nächste Instanz.

„Dieses Verfahren wird klären, ob in Eichenzell ein demokratisch legitimiertes Parlament entscheidet oder ein Gemeindevorstand, der sich über bestehende Zuständigkeiten hinwegsetzt“, so Weber abschließend. +++


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