Scholz bestätigt neue Maßnahmen zu Gastronomie und Quarantäne

Gewerkschaft NGG verlangt weitere Hilfen für Beschäftigte

Olaf Scholz (SPD)

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach den Beratungen von Bund und Ländern schärfere Regeln gegen die Pandemie vorgestellt. Trotz der bereits weitreichenden Beschränkungen seien „neue Maßnahmen“ gegen Omikron notwendig, sagte er am Freitagnachmittag. Künftig können sich Infizierte und Kontaktpersonen bereits nach sieben Tagen mit einem PCR-Test freitesten. Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, können dies mit einem PCR-Test sogar nach fünf Tagen machen.

Geboosterte müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Da die Rechtsvorschriften nach dem Bund-Länder-Beschluss nun angepasst werden, wird es noch ein paar Tage dauern, bis sie in Kraft sind. Zudem haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass auch Genesene und zweifach Geimpfte künftig bei Bar- und Restaurantbesuchen bundesweit einen Schnelltest vorlegen müssen. 2G-plus gilt unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt.

In Hessen bleiben die sonstigen Regeln erhalten, sagte Ministerpräsident Bouffier (CDU). Flächendeckendes 2G-plus für die Gastronomie solle aber übernächste Woche eingeführt werden.

„Einerseits begrüßen wir, dass derzeit kein flächendeckender Lockdown in Erwägung gezogen wurde. Zwar verändert sich aufgrund der heute beschlossenen Regelungen de facto nichts für den Landkreis Fulda, da aufgrund der regionalen Schutzmaßnahmen ohnehin 2G plus in der Innengastronomie galt. Jedoch ist es bedauerlich, dass nach zwei Jahren der Pandemie immer wieder die gleichen Branchen mit Einschränkungen zu kämpfen haben. Wir machen uns Sorgen, dass viele Betriebe in der Gastronomie, im Einzelhandel und den weiteren betroffenen Branchen aufgeben und sie nachhaltig Probleme bei der Fachkräfte- und Azubigewinnung haben könnten. Es ist an der Zeit, dass die Effekte der Corona-Impfungen auch aus wirtschaftlicher Sicht analysiert werden“, erklärte der IHK Fulda Hauptgeschäftsführer Michael Konow zu den Beschlüssen.

Sachsen-Anhalt will 2G-Plus in der Gastronomie nicht umsetzen

Nachdem die Bund-Länder-Konferenz (MPK) mehrere bundesweite Corona-Maßnahmen angekündigt hat, schert mit Sachsen-Anhalt das erste Bundesland schon wieder aus. Vorerst werde sich gar nichts ändern und auch kein 2G-plus in der Gastronomie umgesetzt, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag nach der Videoschalte. Man sei „unterwegs im alten System“. Insgesamt gebe es in Sachsen-Anhalt erst 49 Omikron-Fälle, Delta sei weiterhin die dominante Variante sagte Haseloff. Außerdem haben Sachsen-Anhalt bereits sehr früh strengere Maßnahmen, wie beispielsweise die Schließung von Clubs, umgesetzt. Die aktuelle Corona-Verordnung soll deswegen bis zum 18. Januar unverändert in Kraft bleiben. „Bezüglich der zeitlichen Taktung der heute nochmal formulierten Maßnahmen“ habe sich die Bund-Länder-Runde „auf kein festes Datum“ bezogen.

Gewerkschaft NGG verlangt weitere Hilfen für Beschäftigte

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) fordert ein Mindestkurzarbeitergeld für Gastro-Beschäftigte von 1.200 Euro im Monat. „Es ist gut, dass es eine einheitliche Regelung gibt und das Gastgewerbe nicht komplett in den Lockdown geschickt wird“, sagte NGG-Chef Guido Zeitler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Die 2G-plus-Regelung bringt zugleich mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte.“ Da sich die Einschränkungen negativ auf die bereits schlechten Umsätze auswirken würden, müssten jedoch die Hilfen aufgestockt werden. „Unternehmen, aber insbesondere auch die betroffenen Beschäftigten, müssen kräftig vom Staat unterstützt werden“, sagte Zeitler. Der NGG-Chef fordert, dass das Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 oder 87 Prozent auch über den 31. März 2022 fortgeführt werden. Für viele Beschäftigte im Gastgewerbe reiche dies wegen der niedrigen Einkommen dennoch nicht aus. „Deshalb brauchen wir jetzt das  Mindestkurzarbeitergeld, das heißt mindestens 1.200 Euro pro Monat“, forderte Zeitler. Auch die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen müssten weitergeführt werden. Mehr als 100.000 Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit haben seit Beginn der Pandemie dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt. „Diese Abstimmung mit den Füßen hängt auch mit den Arbeitsbedingungen, aber vor allem der geringen Bezahlung zusammen“, mahnte der NGG-Chef. Selbst mit einem aufgestockten Kurzarbeitergeld auf 80 oder 87 Prozent könne eine Köchin oder ein Kellner kaum die Wohnungsmiete bezahlen. „Wir rechnen auch nicht damit, dass die Leute, die heute mit geregelten Arbeitszeiten und höheren Löhnen im Handel oder in Arztpraxen arbeiten, wieder ins Gastgewerbe zurückkehren.“ +++