Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. Für viele Frauen sei es nach wie vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gelte nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – „und es hat zu viele Schlupflöcher“.
So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten „Weiterentwicklung“ des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gelte. „Das muss verbessert werden“, sagte Ataman. „Wir dürfen Frauen damit nicht alleine lassen.“ Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht“, sagte Ataman. „Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“
Mehr Klagemöglichkeiten könnten mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen – und diejenigen Arbeitgeber sanktionieren, die sich nicht an die Gesetze hielten. „Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“, so Ataman. „Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.“ Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern mache, handele gesetzeswidrig. +++