Rückkehrrecht in Vollzeit – Die Kurzsichtigkeit der Union

Besser kein Gesetz als ein praktisch wirkungsloses

Arbeit Büro

Berlin. Es zeugt nicht gerade von politischer Weitsicht der Union, wenn sie den Sozialdemokraten nun ein populäres Thema für den Wahlkampf überlässt. Über Monate wurde in der Großen Koalition um ein Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitarbeit gerungen. Vorrangig geht es um weibliche Arbeitnehmer. Umfragen zufolge stecken mindestens 750 000 Frauen in der Teilzeitfalle. Sie würden gern wieder länger arbeiten, doch viele Betriebe argumentieren mit mangelnder Planungssicherheit.

Merkwürdig nur, dass das gesetzlich verankerte Recht auf Teilzeit seit Jahr und Tag gut funktioniert. Offenbar auch in kleineren Unternehmen. Denn diese Bestimmung greift ab einer Belegschaft von 15 Mitarbeiten. Warum sollte das nicht auch umgekehrt gehen – zurück zu mehr Vollzeit? Wirklich überzeugende Einwände sucht man jedenfalls vergebens. Auch die Union wollte ja ursprünglich mitmachen. Das Rückkehrrecht ist Bestandteil des Koalitionsvertrages. Zwar nur in allgemeiner Form, aber immerhin. Nun hat man es sich anders überlegt, wohl vor allem, um der Wirtschaft einen Gefallen zu tun.

Doch das ist letztlich ein Trugschluss. Wer den Fachkräftemangel beklagt, der kann nicht die Augen vor ungenutzten Potenzialen verschließen. Gerade Frauen sind häufig sehr gut qualifiziert. Natürlich geht es hier immer um individuelle Lösungen. Viele Betriebe haben darauf auch längst flexibel reagiert. Aber bei vielen anderen hilft offenbar nur noch gesetzlicher Druck. Die SPD wird nun im Wahlkampf den Finger in die Wunde legen. Das ist ihr nicht zu verdenken. Mit einem faulen Kompromiss, der Millionen Teilzeitbeschäftigte in kleineren Betrieben außen vor lässt, hätte sich die Partei keinen Gefallen getan. Besser kein Gesetz als ein praktisch wirkungsloses. So betrachtet kann es in der nächsten Wahlperiode eigentlich nur besser werden, so die Lausitzer Rundschau. +++