Rudolph (SPD): Wie lange duldet den AfD-Scharfmacher Höcke noch als hessischen Beamten?

Was kann sich Höcke noch alles erlauben?

Günter Rudolph (SPD)

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph kritisiert, dass die schwarzgrüne Landesregierung offenkundig nichts dafür tut, die Verfassungstreue des AfD-Politikers Björn Höcke zu prüfen und die notwenigen Konsequenzen zu ziehen. Bevor er Mitglied des Thüringischen Landtags wurde, war Höcke beamteter Lehrer an einer Schule in Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis) und ist vom Land Hessen derzeit lediglich beurlaubt.

Rudolph, sagte dazu: „Höcke darf einerseits gerichtsfest als Faschist bezeichnet werden, ist aber andererseits weiterhin Beamter des Landes Hessen. Das kann nicht so bleiben, denn dieser Mann lässt sich regelmäßig öffentlich in einer Form ein, die erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue begründet. Höcke macht immer wieder aufs Neue deutlich, dass er unserer freiheitlich-demokratische Grundordnung verachtet und die Institutionen des deutschen Staates ablehnt. So jemand darf nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein.“ Der SPD-Politiker hat daher eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/1459) an die Landesregierung gerichtet, mit der er Auskunft darüber fordert, ob und in welcher Form beamtenrechtlich gegen den beurlaubten Lehrer Höcke vorgegangen wird.

„Immerhin hat Kultusminister Lorz von der CDU schon vor mehr als zwei Jahren versprochen, alles ‚rechtlich Machbare‘ zu unternehmen, um zu verhindern, dass Höcke jemals wieder an einer hessischen Schule unterrichten kann – wir stellen allerdings seine Tauglichkeit als Beamter des Landes Hessen insgesamt in Frage“, sagte Günter Rudolph. Was rechtlich machbar ist, habe vor Kurzem das Land Baden-Württemberg bewiesen, dem es gelungen sei, den früheren Staatsanwalt Thomas Seitz, der für die AfD im Bundestag sitzt, mit einem Disziplinarverfahren aus dem Landesdienst zu entfernen. „Und neben Höcke wirkt dieser Herr Seitz geradezu moderat. Die Frage ist also, was Höcke sich noch alles erlauben kann, ehe die hessische Landesregierung endlich das ganze Instrumentarium des Beamtenrechtes gegen ihn einsetzt“, so Günter Rudolph. +++