Rollerverfolgungsfahrt – Anklage im Verfahren „Kaiserwiesen“

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat in dem Verfahren gegen einen Rollerfahrer im Zusammenhang mit einer „Verfolgungsfahrt“ auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums „Kaiserwiesen“ Anklage zum Amtsgericht – Jugendrichter – Fulda erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft heute mit. Sie legt dem Angeschuldigten zur Last, den Roller der Marke Peugeot Speed Fight 2 ohne die zum Führen dieses Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis geführt zu haben sowie sich durch das Flüchten vor der eingesetzten Polizeistreife eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht zu haben, indem er sich im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtlos fortbewegt haben soll, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. +++ pm

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