Reichinnek kritisiert SPD-Konzept zu Social Media

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Social Media

Im Streit um den Umgang mit sozialen Medien für Kinder und Jugendliche meldet sich Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek mit deutlicher Kritik an Forderungen aus der SPD zu Wort. Zwar sei es „absolut sinnvoll“, dass endlich intensiver darüber gesprochen werde, wie Menschen – insbesondere junge Nutzer – in sozialen Netzwerken besser geschützt werden können, erklärte Reichinnek im Gespräch mit dem „Spiegel“. Doch pauschale Verbote für Kinder und Jugendliche seien aus ihrer Sicht der falsche Weg. Auch sie hätten ein Recht auf digitale Teilhabe, betonte die Politikerin.

Statt Einschränkungen für die Nutzer selbst fordert Reichinnek vor allem strengere Vorgaben für die Unternehmen hinter den Plattformen. Nicht die Anwender müssten sanktioniert werden, sondern die Konzerne, die die Angebote bereitstellen, sollten stärker in die Pflicht genommen werden. Auf europäischer Ebene gebe es mit dem Digital Services Act bereits ein entsprechendes Regelwerk – dieses müsse nun endlich konsequent umgesetzt werden, so die Linken-Politikerin.

Darüber hinaus verlangt Reichinnek umfassende Verbesserungen beim Schutz der Nutzer im Netz. Dazu gehörten bessere und leichter zugängliche Meldemöglichkeiten, spürbare Konsequenzen bei Fehlverhalten auf den Plattformen sowie ein schnelleres Löschen problematischer Inhalte. Gleichzeitig plädiert sie für eine stärkere Förderung der Jugendarbeit, um jungen Menschen einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien zu vermitteln. Auch strategisch denkt sie weiter: Mittelfristig brauche es europäische Social-Media-Plattformen, um unabhängiger von bestehenden Angeboten und den damit verbundenen Problemen zu werden. Reichinnek selbst erreicht über Instagram und Tiktok Hunderttausende Follower.

Auslöser der Debatte ist ein Konzeptpapier der SPD-Bundestagsfraktion. Darin wird vorgeschlagen, soziale Netzwerke wie Tiktok, Instagram und ähnliche Plattformen für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich zu verbieten. Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren sollen verpflichtende Jugendversionen der Dienste eingeführt werden.

Unterstützung erhält die Kritik an einem generellen Verbot auch von der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider. Sie sprach sich klar gegen pauschale Einschränkungen für junge Nutzer aus. Ein umfassendes Verbot würde „alle Plattformen über einen Kamm scheren“ und auch kleinere Netzwerke oder speziell für junge Zielgruppen entwickelte Angebote mit unverhältnismäßigen Hürden belasten, erklärte ein Sprecher ihrer Behörde gegenüber dem „Handelsblatt“.

Grundsätzlich sei die Frage eines altersabhängigen Nutzungsverbots eine fachpolitische Entscheidung, die verschiedene Bereiche wie Kinder- und Jugendschutz, Medienpolitik und Digitalpolitik betreffe. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stehe weniger die konkrete Altersgrenze im Mittelpunkt als vielmehr die Art ihrer technischen Umsetzung. Entscheidend sei, dass Altersverifikationssysteme die Grundsätze der Datenminimierung und der Verhältnismäßigkeit einhalten.

Als mögliche technische Lösung verweist die Behörde auf sogenannte Zero-Knowledge-Verfahren, wie sie im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union geplanten EUDI-Wallet – einer digitalen Brieftasche für Identitätsnachweise – diskutiert werden. Dabei würden nicht persönliche Daten wie das genaue Geburtsdatum oder vollständige Ausweisinformationen übermittelt, sondern lediglich bestätigt, dass ein bestimmtes Alter erreicht wurde. Damit soll ein besserer Schutz persönlicher Daten gewährleistet werden, während gleichzeitig Alterskontrollen ermöglicht bleiben. +++


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