Ein Polizeibeamter aus Nordhessen ist wegen eines gewaltsamen Einsatzes bei einer Festnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied nach Angaben vom Dienstag, dass der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger nicht im Polizeidienst bleiben könne.
Der Beamte hatte im Jahr 2019 bei der Festnahme eines mutmaßlichen Einbrechers im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe 24-mal mit einem Teleskopschlagstock auf die Beine des bereits am Boden liegenden Mannes eingeschlagen. Anschließend erstatteten der Polizist und ein Kollege Anzeige wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Ein Überwachungsvideo widersprach jedoch später dieser Darstellung. Bereits im Jahr 2022 urteilte das Landgericht Kassel nach der Auswertung der Aufnahmen, dass der Schlagstockeinsatz des Beamten nicht gerechtfertigt war.
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sah nun einen schweren Verstoß gegen die Pflichten eines Polizeibeamten. Durch das Vorgehen habe der Beamte seine Machtbefugnisse missbraucht und das Vertrauen des Dienstherrn sowie der Allgemeinheit endgültig verloren. Deshalb sei die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderlich.
Das Urteil der Wiesbadener Richter erging bereits am 12. Februar 2026 und wurde nun mit einer Pressemitteilung des Gerichts bekanntgegeben. +++
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