Pflegereform: Kinderlose sollen mehr für Pflegeversicherung zahlen

Schon heute zahlen Kinderlose ab 23 Jahren mehr

Jens Spahn (CDU)
Jens Spahn (CDU)

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Kinderlose mit einem um 0,1 Prozentpunkte höheren Beitrag für die Pflegeversicherung belasten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier zur geplanten Pflegereform 2021 hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Das Geld soll in den sogenannten Pflegevorsorgefonds fließen. Dieser wiederum ist für die Versorgung der Pflegebedürftigen ab dem Jahr 2035 bestimmt, wenn rein rechnerisch die sogenannten Baby-Boomer-Jahrgänge pflegebedürftig werden. Schon heute zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz als Mütter und Väter.

Dazu heißt es in dem Eckpunktepapier: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2001 die besondere Bedeutung von Familien mit Kindern für die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme hervorgehoben und gefordert, dies im Finanzierungssystem der Pflegeversicherung zu berücksichtigen.“ Aktuell liegt der Satz für Eltern bei 3,05 Prozent und für Kinderlose bei 3,3 Prozent. Der Pflegefonds soll mindestens bis 2050 befüllt werden. Das Eckpunktepapier enthält darüber hinaus eine Reihe von Neuerungen, die vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. Geplant sind demnach höhere Leistungen für die häusliche Pflege. Im Eckpunktepapier heißt es: „Um die häusliche Pflege zu stärken und die gestiegenen Kosten der letzten Jahre auszugleichen, werden die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben.“ Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie beispielsweise Inkontinenzwindeln soll die Pauschale von 40 auf 60 Euro im Monat steigen. Die Suche nach dem passenden Heimplatz soll für Angehörige durch eine neue Internetplattform erleichtert werden. Pflegende Angehörige wiederum sollen in der Rentenversicherung deutlich besser gestellt werden: „Wie für Zeiten der Kindererziehung übernimmt deshalb künftig der Bund die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung für Menschen, die Angehörige pflegen“, heißt es im Eckpunktepapier.

Mehr Flexibilität sollen Angehörige bei der Organisation der Pflege bekommen. Dafür sollen Kurzzeit- und Verhinderungspflege künftig smarter kombiniert werden können. Es soll zudem in der Entscheidung der Angehörigen liegen, ob sie bei Pflegediensten Leistungspakete oder Zeitkontingente buchen. Im Gegenzug will die Regierung die Möglichkeiten der Kombination von betreutem Wohnen und Tagespflege einschränken. Zur Vorbeugung vor Pflegebedürftigkeit plant Spahn dem Eckpunktepapier zufolge, Reha-Maßnahmen für über 70-Jährige auszuweiten. Dies soll gelingen, indem die Pflegekassen verpflichtet werden, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Das Kalkül: Wenn die Krankenkassen nicht mehr die vollen Kosten tragen müssen, werden sie häufiger die Reha-Maßnahmen genehmigen. Um eine angemessene Bezahlung in der Pflege zu sichern, sollen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen künftig nur noch eine Zulassung erhalten, wenn sie nach Tarif zahlen. Wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sollen die Pflegekräfte mehr Eigenverantwortung in der Versorgung bekommen. So sollen sie beispielsweise Pflegehilfsmittel eigenständig verordnen können. Angekündigt hatte Spahn bereits eine starke finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen, die in einem Heim leben. Demnach soll der Eigenanteil für Pflege auf maximal 700 Euro pro Monat und höchstens 36 Monate begrenzt werden. Ausgenommen von dieser Deckelung sind die Kosten für Wohnen und Mahlzeiten. In vielen Heimen werden die monatlichen Gesamtkosten zudem durch den Posten Investitionen in die Höhe getrieben. Spahn will nun die Länder darauf verpflichten, dass sie pro Monat und Heimbewohner einen Investitionskostenzuschuss von 100 Euro leisten. +++