„Personenkennziffer“ für alle Bürger womöglich verfassungswidrig

Das Vorhaben der Bundesregierung, jeden Bürger mit einer behördenübergreifenden Nummer auszustatten, stößt erneut auf Widerstand. In einem Gutachten für die FDP-nahe Naumann-Stiftung, über das der „Spiegel“ berichtet, wird ein entsprechender Gesetzentwurf als wahrscheinlich verfassungswidrig bewertet. Das Bundesinnenministerium will ermöglichen, dass die persönliche Steueridentifikationsnummer künftig auch als Personenkennziffer für andere Behörden genutzt werden kann. Eine Anhörung zum Gesetz über eine Registermodernisierung, mit dem Personendaten von diversen staatlichen Registern untereinander abgeglichen werden sollen, wurde vom Innenausschuss des Bundestags auf den 14. Dezember terminiert. Innerhalb „von Minuten“ könnten mit „einem handelsüblichen Laptop die Daten von mehr als 83 Millionen Bürgern und Steuerpflichtigen“ aus 57 Behördenregistern verknüpft und mit „gezielten Anfragen“ ausgewertet werden. Dies sei „nicht mehr überschaubar“, heißt e  s in dem Gutachten. Die Autoren schlagen stattdessen alternative Lösungen vor, etwa die Datenverknüpfung kleiner zu halten. Andernfalls bestehe die „große Wahrscheinlichkeit“, dass das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht „für nichtig erklärt“ werde. +++

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