Objekt „Friedrichstraße 26“ soll sich im „Renaissance“-Stil zu den fuldischen Bauten einreihen

Friedrichstraße 26

Am gestrigen Dienstagabend kamen die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung zu ihrer 4. und vorerst letzten Sitzung vor der Sommerpause im Kurfürstenzimmer des Fuldaer Stadtschlosses zusammen. Als nicht stimmberechtigtes Mitglied wohnte die Stadtverordnete Ute Riebold von der Gruppe Die PARTEI der Ausschusssitzung bei. Außerdem vom Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB), die stellvertretende Vorsitzende, Manuela Pleterschek, sowie vom Ausländerbeirat der Stadt Fulda, Dr. Naim Wardak.

Auf der Tagesordnung standen die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda die Erweiterung des Sportplatzes Haimbach“ betreffend, der Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich der Rittlehnstraße“ sowie der Antrag von der Stadtverordnetenfraktion SPD/Volt das Einsetzen von Bodenaschenbechern im öffentlichen, innerstädtischen, stark frequentierten Aufenthalts- und Durchgangsbereichen“ und der Haushaltsantrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 8. November 2022, der Berichtsantrag zur Ausführungsplanung der Sanierung des Objektes in der Friedrichstraße 26, das mittlerweile in Besitz der Stadt Fulda ist. Beim Tagesordnungspunkt 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Erweiterung des Sportplatzes Haimbach“ ging es um den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, über den Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie über den Beschluss über das Abwägungsergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung. Wie der Ausschussvorsitzende Michael Ruppel (CDU-Fraktion) zu Beginn der Sitzung ausführte, hat sich der Ausschuss am 24. Januar 2023 schon einmal mit der Thematik befasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde dann in der Stadtverordnetenversammlung am 6. Februar 2023 auf den Weg gebracht. Anschließend erfolgte am 14. Februar 2023 die Bekanntgabe. Die Vorlage lag öffentlich aus im Zeitraum vom 22. Februar bis zum 23. März 2023.

Es wurden mit den Beteiligten vor Ort Gespräche geführt, um auszuloten, welche weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen. Wie Ausschussvorsitzender Michael Ruppel am Dienstagabend ausführte, sei es von vornherein klar gewesen, dass es insbesondere für die dort ansässigen Sportvereine favorisiert würde, wenn der angedachte Kunstrasenplatz in unmittelbarer Nähe zum Sportplatz oder auf dem Vereinsgelände realisiert würde. Mit der 20. Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Sportanlage in Haimbach geschaffen werden. Der Haimbacher SV gehört zu den mitgliederstärksten Vereinen in Fulda. Insgesamt 16 Mannschaften, davon 13 Jugendmannschaften, nehmen am Wettbewerbsgeschehen teil. Gemeinsam mit dem RSV Petersberg bildet der Haimbacher SV die Jugendspielgemeinschaft Gemeinde Petersberg-Fulda e.V. Neben dem Hauptplatz steht dem Verein noch ein Kunstrasen-Kleinfeld zur Verfügung, das der Verein im Jahre 2007 in Eigenleistung erstellt hat. Für den Trainingsbetrieb werden darüber hinaus die Plätze im Münsterfeld (Sousa-Straße) genutzt. Trotzdem ist der Soiel- und Trainingsbetrieb im Winterhalbjahr stark eingeschränkt, da die Naturrasenplätze nicht genutzt werden können.

Für die Erweiterung der Sportanlage wurden bereits mit der 4. Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um in unmittelbarer Nähe der Sportanlage und des Vereinshauses ein weiteres Kunstrasen-Großspielfeld südlich des A-Feldes zu ermöglichen. Im Rahmen der Sportplatzplanung wurde festgestellt, dass der Höhenunterschied der Erweiterungsfläche aufgrund der Bodengeologie, bestehend aus Muschelkalk, nur durch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand umgestaltet und ebenerdig hergestellt werden kann. Die vorgesehene Erweiterungsfläche ist somit ungeeignet. Als alternative Erweiterungsfläche in unmittelbarer Nähe der bestehenden Sportanlage wird daher die Fläche nordwestlich des A-Feldes in Betracht gezogen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Sportplatzes zu schaffen, ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der erste Verfahrensschritt bestand in der Aufstellung des Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB. Im nächsten Verfahrensschritt erfolgt die formelle Offenlegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB. Das Änderungsgebiet hat eine Größe von rd. 2,04 ha und umfasst die Flurstücke 20/43 und 20/45, Gemarkung Haimbach, Flur 1, stellte am Dienstagabend Stadtbaurat Daniel Schreiner (parteilos) heraus.

Realisieren von Kunstrasenflächen mittlerweile weniger umweltschädlich als früher

Die Stadtverordnete Ute Riebold (Die PARTEI) stellte die Nachfrage, vor dem Hintergrund, dass Kunstrasen in Verdacht standen, relativ viel Mikroplastik zu enthalten, wie umweltschädlich die Realisierung von Kunstrasenspielplätzen sei. In der Antwort führte Stadtbaurat Schreiner aus, dass man in der Möglichkeit sei, Kunstrasenplätze zu errichten. Zumal der Kunstflor heute viel kürzer ausfalle als früher. Auch werde heute auf das Befüllen von Granulat in der unteren Schicht des Rasens verzichtet, wodurch entweder gar kein oder nur sehr wenig Mikroplastik in die Umwelt gelange. Auch sei das Vorhaben intensiv geprüft worden. Die Stadt, so Stadtbaurat Schreiner, habe diesbezüglich „einen langen Weg beschritten“ und auch jetzt führte Sportdezernent, Bürgermeister Wehner viele Gespräche im Hintergrund. Gefordert habe die Erweiterung des Sportplatzes Haimbach die SPD-Stadtverordnetenfraktion. Dem Beschlussvorschlag schlossen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig an. Zum Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 10 „Westlich der Rittlehnstraße“ mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und dem Beschluss zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs 1 BauGB führte Stadtbaurat Daniel Schreiner zum Planungsanlass und Planungsziel aus: Im Stadtteil Fulda-Maberzell bietet sich die Möglichkeit südwestlich der Ortsdurchfahrt „Rittlehnstraße“ den bereits teilweise bestehenden Siedlungsrand zu ergänzen und damit in Abstimmung zum gegenüberliegenden Baugebiet „Am Schlüsselacker“ sinnvoll mit ein- und zweigeschossigen Baukörpern als Einzel- oder Doppelhäuser zu arrondieren. Der Wohnbedarf an Eigenheimen mit Gartenanteilen ist weiter gegeben, nachdem letztmalig im Jahr 2016 an der Domäne im Zentrum des Ortsteils Maberzell ein Baugebiet erschlossen wurde. Mit der Arrondierung wird auch der vorbereitenden Planung des Flächennutzungsplans entsprochen, welcher für diese Flächen bereits Wohnbauflächen im großen Umfang ausgewiesen hat.

Die Entwicklungsfläche erstreckt sich westlich der Ortsdurchfahrt Maberzell am südwestlichen Ortsrand in Richtung Fulda-Haimbach. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 70/20, 70/6, 70/7, 70/8, 70/9, 70/17, 70/26, 70/29, 70/25, 70/28, 70/23, 70/27, 71/1, 70/21, 70/22, 70/24 im Flur 12 der Gemarkung Maberzell. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von etwa 1,23 Hektar. Für die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen einschließlich deren Erschließung gilt die Aufstellung eines Bebauungsplans als bauplanungsrechtliche Voraussetzung. Der Bebauungsplan soll im regulären Bauleitplanverfahren nach Baugesetzbuch erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgt zusammen mit der Offenlegung, da sich der finale Geltungsbereich des Bebauungsplanes um zusätzliche Ausgleichsflächen ggf. noch erweitern und dadurch keine erneute Aufstellung nötig wird. Im anschließenden Verfahrensschritt wird mit der Offenlage auch der Bebauungsplanentwurf sowie der vollständige Umweltbericht veröffentlicht.

RhönEnergie Fulda soll weit vor 2028 eruieren, welche Art der Energieversorgung in Frage komme

Hierzu stellte Ernst Sporer von der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in den Raum, ob man möglicherweise in Erwägung zieht, hier eine Versorgung durch Fernwärme zu gewährleisten. Stadtbaurat Schreiner verwies hier auf das heimische Energieversorgungsunternehmen, RhönEnergie Fulda GmbH, weit vor 2027/28 eruieren zu wollen, welche Art der Wärmeversorgung in Frage komme. Gemeinsam mit der Stadt abgewogen werden solle weit vor 2028. Auch die Sorge, dass im Kontext des Bauvorhabens mit möglichen Baumfällungen gerechnet werden müsse, da die Baumkronen von mehreren Ahornbäumen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben befinden, mit dem Bauvorhaben kollidieren bzw. diese in das Areal hineinragen könnten, gab man gestern vorerst Entwarnung. Dr. Thomas Bobke von der Fraktion SPD/Volt äußerste gestern seine Vorliebe für Reihenhäuser, der diesem Projekt aus diesem Grund positiv und aufgeschlossen gegenübersteht. Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Fulda. Auch diesem Beschlussvorschlag schlossen sich die Ausschussmitglieder einstimmig an. Zum Antrag Nr. 119 der Stadtverordnetenfraktion SPD/Volt „Einsetzen von Bodenaschenbechern im öffentlichen, innerstädtischen, stark frequentierten Aufenthalts- und Durchgangsbereichen“ führte man in der Stellungnahme und der Beschlussempfehlung der Verwaltung auf der gestrigen Sitzung aus: Die Stadt Oldenburg hat in einer 20-monatigen Erprobungsphase (Start des Modellversuchs 2021) festgestellt, dass Bodenaschenbecher nur eine sehr punktuelle Wirkung erzielen. Eine flächenhafte Verbesserung bleibt aus, da die Bodenaschenbecher bereits ab einem Abstand von mehr als drei Metern unbeachtet bleiben. Zudem setzt die Stadt Fulda seit vielen Jahren auch Papierkörbe mit einer integrierten Entsorgungsmöglichkeit für Zigarettenkippen ein. Eine Auswaschung von Giftstoffen aus den Zigarettenstummeln ist hierbei, im Gegensatz zum Bodenaschenbecher, kaum gegeben. Von einer zusätzlichen Installation von Bodenaschenbechern ist daher abzusehen.

Der vierte und letzte Tagesordnungspunkt der 4. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung befasste sich mit dem Haushaltsantrag Nr. 3 der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 8. November 2022, der auf einen Berichtsantrag zur Ausführung der Sanierung des Objektes „Friedrichstraße 26“ zurückging. Stadtbaurat Schreiner führte im Sachstandsbericht zur Sanierung des historischen Wohn- und Geschäftshauses aus: „Das historische Wohn- und Geschäftshaus stammt im Bereich des Vorderhauses zur Friedrichstr. aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts und lässt sich damit der Gotik zuordnen. Die umfassendste bauliche Überformung fand Ende des 16. Jahrhunderts in der Zeit der Renaissance statt. Aus dieser Zeit sind insbesondere in den Innenräumen Teile der Bausubstanz erhalten geblieben. Insgesamt konnten auf Basis umfassender bauhistorischer Untersuchungen 7 Bauphasen bis einschließlich 1907 dokumentiert werden. Im November 2021 erfolgte nach Auslobung eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beauftragung der Planungsleistungen an die Architektenarbeitsgemeinschaft Trapp Wagner/ADEMA Architecten, Hünfeld/Dokkum. Seither sind folgende Planungsschritte erfolgt: Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde ein digitales Aufmaß einschließlich eines 3-DModells erstellt. Auf dieser Basis entwickelten die Architekten bis Juni 2022 ein Vorkonzept, das baulich die einzelnen Epochen des Gebäudes für den Besucher transparent und erlebbar machen soll und mit historischen Hintergründen vernetzt. Das Raumprogramm beinhaltet dabei einen öffentlich zugänglichen Bereich im Erdgeschoss für Ausstellungen, Information etc. sowie Büros und Besprechungsräume in den Obergeschossen für städtische Ämter. Von Oktober 2022 bis Januar 2023 entwickelten die Planer ein Gesamtkonzept mit Varianten unter Berücksichtigung des Denkmal- und Brandschutzes sowie der Barrierefreiheit aller Geschosse. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die Belebung des Kellergewölbes und des sensiblen Umgangs mit der historischen Bausubstanz gelegt. Zudem erarbeiteten die Architekten eine Konzeption zur Darstellung der einzelnen historischen Epochen, um die Wirkung des Gebäudes als Zeitzeuge zu manifestieren. Am 24.02.23 fand zwecks Abstimmung der Entwurfsideen ein gemeinsamer Workshop mit GM im Beisein des Fuldaer Stadtbaurates Schreiner statt. Die Ergebnisse des Treffens wurden danach in den Vorentwurf eingearbeitet und weiterentwickelt. Als nächste Schritte sind bis Ende Herbst 2023 die Erstellung eines Steuerungsterminplanes und einer Kostenberechnung sowie die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung vorgesehen. Mit vorliegender Vorentwurfsplanung und der in Kürze zu erwartenden Kostenschätzung sollen zudem zeitnah weitere Fachingenieure für z.B. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung, Statik sowie Wärmeschutz beauftragt werden.

Forderung nach öffentlicher Bekanntmachung des Ist-Zustands des Objektes Friedichstraße 26

Ernst Sporer von der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragte, ob man das Objekt Friedrichstraße 26 im Sanierungsziel, nicht wie am Beispiel von Frankfurt a.M., im gotischen Baustil verzieren könne. In seiner Antwort wies Stadtbaurat Schreiner hin, dass man sich – zumal es das gotische Gepräge in Fulda nicht gebe bzw. die meisten Bauten überformt worden seien – beim Sanierungsziel auf den Renaissance-Stil geeinigt hätte. Dr. Herbert Büttner von der FDP-Stadtverordnetenfraktion schlug vor, zumal er in der Friedrichstraße großgeworden sei und alle Entwicklungen, die sich die vergangenen Jahrzehnte in der Friedrichstraße ereigneten, miterlebt habe, immer wieder auf den „Status Quo“ angesprochen würde, den Ist-Zustand des Objektes und was man mit ihm vorhabe, pressetechnisch aufbereiten zu lassen und mit ihm in die Öffentlichkeit zu gehen, um die breite, interessierte Öffentlichkeit allumfänglich zu informieren. Die häufigen Anfragen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger Fuldas bis heute an ihn herantreten, zeige das rege Interesse. Darüber hinaus sei über die Friedrichstraße und was mit ihr geschieht (verkehrsberuhigt oder nicht), so Dr. Büttner, immer wieder – u.a. im Stadtparlament, in den Medien oder von den in ihr ansässigen Handeltreibenden vielschichtig diskutiert worden. Wie bisher solle der Sanierungsprozess des Objektes „Friedrichstraße 26“ angesichts Mitspracherecht durch den Beirat der Menschen mit Behinderungen (BMB) in Fulda in beratender Funktion begleitet werden. Der Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung kommt wieder am 12. September zusammen; diesmal aber nicht im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses, sondern außerhalb, mehr wollte Ausschussvorsitzender Michael Ruppel am Dienstagabend vorerst nicht verraten. +++ jessica auth


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