NSU-Opferanwalt rechnet mit lebenslanger Haft für Beate Z.

Wir haben eine Frau, die eine Rassistin und Nationalsozialistin ist

Beate Z.

München. Der Opferanwalt Mehmet Daimagüler rechnet im NSU-Prozess mit einer lebenslänglichen Haftstrafe für die Hauptangeklagte Beate Z. „Ich gehe davon aus, dass Beate Z. als Mittäterin verurteilt wird“, sagte er der „Berliner Zeitung“ mit Blick auf die Urteilsverkündung am Mittwoch. „Wenn das so ist, hat das Gericht beim Strafmaß nicht viel Spielraum. Dann kriegt sie lebenslang. Und egal ob `nur` eine besondere Schwere der Schuld festgestellt oder zugleich eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt wird – so oder so wird es nach Verbüßung ihrer Strafe keine automatische Entlassung geben.“

Daimagüler fügte hinzu: „Wir haben viele einzelne Handlungen von Frau Z., die für sich genommen jeweils nicht so ein Gewicht haben. Was wir machen müssen, ist eine wertende Gesamtschau. Dann gewinnen die einzelnen Handlungen eine andere Qualität.“ Die entscheidende Frage laute: „Wären die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds ohne Frau Z. möglich gewesen?“ Die Antwort laute nein. „Wir haben eine Frau, die eine Rassistin und Nationalsozialistin ist. Sie war 14 Jahre abgetaucht. Sie hat die Bekennervideos verschickt. Und sie hat noch aus dem Gefängnis heraus Briefe an andere Neonazis geschrieben. Das ist kein Bild einer Frau, die nur geholfen hat. Sie funktionierte vielmehr wie ein Uhrwerk.“ Auf die Frage, ob der Prozess zur Wahrheitsfindung beigetragen habe, antwortete der Anwalt: „Ja und Nein. Es ist gewiss kein geringes Verdienst, dass die Taten und die Schuld der Angeklagten nachgewiesen wurden. Dabei lagen die Taten weit zurück, und manche Akten sind verschwunden. Allein deshalb war das Verfahren keine Farce. Allerdings ist das auch ein Verfahren der versäumten Chancen.“

Die Bundesanwaltschaft habe oft eine „geradezu destruktive Rolle“ gespielt. „An der Zahl der V-Leute im NSU-Umfeld und der Frage, wie groß der NSU überhaupt war, war sie nicht interessiert. Ich hatte erwartet, dass man wenigstens versucht, Antworten auf diese Fragen zu finden. Stattdessen haben wir das Gegenteil erlebt. Verfassungsschutzbehörden haben noch dazu Akten zerstört und geschwärzt. Mit anderen Worten: Es wurde in diesem Prozess etwas erreicht. Aber die Chance zur Wiederherstellung der Rechtsfriedens wurde verpasst. Das ist im Wesentlichen Schuld der Bundesanwaltschaft.“ Deshalb werde der Prozess „in Erinnerung bleiben als historisch verpasste Chance auf Rechtsfrieden“. +++

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