NSU-Akten: CDU kritisiert Offenlegung scharf

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Zu der Veröffentlichung von NSU-Akten durch die Plattform "Frag den Staat" und ZDF-Moderator Jan Böhmermann findet der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino, klare Worte. „Auch die Pressefreiheit hat ihre Grenzen und diese hat Jan Böhmermann meines Erachtens überschritten", so der Geschäftsführer.

"Es ist nicht auszuschließen, dass Extremisten durch die Verknüpfung dieser Informationen aus anderen Dokumenten Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Informanten der Sicherheitsbehörden ziehen können. Dadurch könnten Menschenleben gefährdet und die Arbeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig erschwert werden. Pressefreiheit sollte sich nicht über rechtsstaatliche Grundsätze hinwegsetzen. Ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlichen Grundordnung ist es, dass wir die Bürger nicht überwachen, sowie Beweismittel, Zeugenaussagen und Geständnisse nur rechtsstaatlich erlangen dürfen, so Holger Bellino in einer Stellungnahme. "Wenn wir diese rechtsstaatlichen Grundsätze aufgeben, haben die Extremisten einen Teil ihrer Ziele erreicht. Warum Jan Böhmermann diese Grenze überschritten hat, erschließt sich mir nicht. Die Akten ergeben für die Angehörigen der Opfer und andere Personen keinen neuen Erkenntnisgewinn, können aber großen Schaden anrichten. Es muss geklärt werden, wie diese als geheim eingestuften Unterlagen zu ihm gelangten. Interessant, dass die Linken schon wenige Stunden nach Veröffentlichung bestätigen können, dass die Akten vollständig scheinen und inhaltsgleich transkribiert wurden“, erklärte Bellino.

Wagner: Schlussfolgerungen decken sich mit den Bewertungen der Grünen

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Mathias Wagner erkläre: „Die Schlussfolgerungen, die das „ZDF Magazin royale“ aus den als „NSU-Akten“ bezeichneten Bericht gezogen hat, decken sich mit den Bewertungen, die bislang aus unserer Sicht alle gezogen haben, die die Akten gelesen haben. Die Unterlagen zeichnen ein desolates Bild über den Zustand des Verfassungsschutzes in den damaligen Jahren. Er war in keiner Weise auf die Herausforderungen eines zunehmenden Rechtsextremismus in unserem Land vorbereitet. Dabei wäre genau das seine Aufgabe gewesen: das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen für unsere Demokratie. Dieser Aufgabe ist er zu der damaligen Zeit nicht nachgekommen. Neue Bezüge zum NSU können allerdings auch laut dem „Magazin Royale“ durch den Bericht nach bisherigen Erkenntnissen nicht hergestellt werden. Sollte sich daran etwas ändern, muss das Gegenstand weiterer Aufklärungsarbeit sein. Beide Bewertungen - der desolate Zustand des Verfassungsschutzes und die fehlenden neuen Bezüge zum NSU - waren auch schon Gegenstand des für alle öffentlich zugänglichen Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschuss. Die Abgeordneten - gleich welcher Fraktion - sind also ihrer Arbeit gewissenhaft nachgegangen. Auch ist die Arbeit der Sicherheitsbehörden aktuell erneut Gegenstand von Untersuchungsausschüssen des Landtags. Die Veröffentlichung des „ZDF Magazin Royale“ wirft erneut sehr grundsätzliche Fragen über die Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes auf. Denn zum einen gibt es ein berechtigtes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Zum anderen liegt es in der Natur der Sache, dass Ermittlungen und Beobachtungen der Sicherheitsbehörden nicht öffentlich geführt werden können. Daher steht es nicht im freien Benehmen Einzelner, ob solche Informationen veröffentlicht werden oder nicht. Um dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dennoch in geeigneter Form gerecht zu werden, hat die Parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz auch einen Sonderermittler mit der erneuten Sichtung der Akten beauftragt. Dabei soll auch den in der Petition zur Freigabe der Akten aufgeworfenen Fragestellungen erneut nachgegangen werden.“

Rudolph: Landesregierung sollte zu Fehlern stehen

„Die NSU-Akten sollten nach Ansicht von CDU und Grünen jahrzehntelang geheim bleiben. Die SPD-Fraktion aber hat immer schon gesagt, dass man Teile veröffentlichen kann und auch muss. Die CDU sollte zu den Fehlern des Verfassungsschutzes stehen“, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph. Er fordere vollständige Transparenz der Verantwortlichen, Personen könne man trotzdem immer schützen, die Öffnung der Akten würden aber einen wichtigen Beitrag leisten, Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. „Die Verantwortung tragen der ehemalige Ministerpräsident Volker Bouffier, der jetzige Ministerpräsident Boris Rhein und der Innenminister Peter Beuth. Die Glaubwürdigkeit der hessischen Sicherheitsbehörden steht auf dem Spiel. Statt umfassender Aufklärung und wirkungsvoller Prävention wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Menschen Opfer von Rechtsterroristen, vor allem bei uns in Hessen.“ Der Verfassungsschutz selbst habe auch einen Stephan E. nicht auf dem Schirm gehabt. "Offensichtliche Bemühungen der Landesregierung zur Aufklärung waren jedoch nur Fassade, denn Schwarzgrün fehlt es am Willen zur Transparenz. Verlorenes Vertrauen gewinnt man so nicht zurück“, so Rudolph.  +++


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