Nach Unfall-Serie zwischen Untergeis und Obergeis hat folgen

Landrat ordnet Tempolimit und Überholverbot in Neuenstein an

Am Ort des Geschehens: Landrat Dr. Michael Koch und Matthias König, Fachdienstleiter Verkehr beim Landkreis, stehen an dem Ort zwischen Obergeis und Untergeis, wo es erst kürzlich wieder einen Unfall gab. Hier werden die Schilder aufgestellt.

Neuenstein. Immer wieder kommt es auf der B324 zwischen Untergeis und Obergeis zu schweren Verkehrsunfällen, häufig mit Verletzten. Landrat Dr. Michael Koch hat für diese Unfallstrecke jetzt ein Überholverbot erlassen. Außerdem wird die Geschwindigkeit auf der Straße zwischen den beiden Ortschaften künftig in beide Richtungen auf Tempo 80 begrenzt.

„Riskante Überholmanöver und zu schnelles Fahren waren in der Vergangenheit auf dieser Strecke für zahlreiche Unfälle verantwortlich“, erklärt Landrat Koch seine Entscheidung. „Die Verbote können helfen, in Zukunft die Zahl der Unfälle zu verringern.“ Als zuständige Straßenverkehrsbehörde kann der Landkreis Überholverbote oder Tempolimits anordnen, wenn hierfür ein zwingendes Erfordernis besteht.

Die Schilder werden von HessenMobil aufgestellt, die Maßnahmen sind zudem mit der Polizei abgesprochen worden. Matthias Koenig, Fachdienstleiter Straßenverkehr beim Landkreis, ergänzt: „Bislang begann ein Tempo-70-Limit erst in der Kurve selbst in Richtung Obergeis. Hier durfte man also 100 km/h fahren und viele Autofahrer haben das auch getan, obwohl die Strecke schlecht einzusehen ist und sich einige bei Überholmanövern hier überschätzt haben.“

Auch Neuensteins Bürgermeister Walter Glänzer hatte kürzlich ein Überholverbot und mehr Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich ins Spiel gebracht. Eine Ausnahme bilden Trecker und landwirtschaftlicher Verkehr. „Die dürfen auch künftig überholt werden“, so Koenig: „Aber natürlich nur, wenn die Straße einsehbar ist.“ +++