Nach Unfall in Obergeis – Landrat lässt Überholverbot und Tempolimit prüfen

Wo Schilder oder Verbote Leben retten können, sollten auch welche stehen

Unfall

Obergeis. Immer wieder ereignen sich auf dieser Strecke Unfälle: Auf der B324 zwischen Untergeis und Obergeis kam es erst am Mittwoch erneut zu einem schwerer Verkehrsunfall mit drei Verletzten – offenbar durch ein riskantes Überholmanöver. Landrat Dr. Michael Koch ordnete am Donnerstag die Überprüfung an, ob an dieser Stelle in Zukunft ein generelles Überholverbot oder ein Tempolimit sinnvoll wären.

Landrat Koch: „Wo Schilder oder Verbote Leben retten können, sollten auch welche stehen.“ Als zuständige Straßenverkehrsbehörde kann der Landkreis Überholverbote oder Tempolimits anordnen, wenn hierfür ein zwingendes Erfordernis besteht. Matthias Koenig, Fachdienstleiter Straßenverkehr beim Landkreis, erklärt das Risiko auf diesem Abschnitt der Bundesstraße: „Erst in der Kurve selbst beginnt ein Tempo-70-Limit, ein Überholverbot und Tempo 50 gelten erst kurz vor der Ortschaft Obergeis. Vorher gibt es hier bislang keine Verbote.“ Nach Ansicht von Experten ist die Kurve schwierig einsehbar, dennoch wird hier häufig überholt.

Trotz eines tödlichen Unfalls Ende 2016 und mehrerer Blechschäden gilt die Strecke in der Polizeistatistik bislang nicht als Unfallschwerpunkt. Auch Neuensteins Bürgermeister Walter Glänzer hatte kürzlich ein Überholverbot und mehr Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich ins Spiel gebracht. +++ pm