Mindestlohn-Zeitungszusteller: Auch relevant für Fulda und Hessen?

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Fulda/ Berlin. Ein Artikel des Journalisten und Herausgebers von “Wirtschaft und Gesellschaft – Analyse & Meinung”, Thorsten Hild, über ein fragwürdiges Angebot für Zeitungszusteller in Brandenburg wirft die Frage auf: Gilt dies auch für Fulda und Hessen? Hild greift die Art und Weise an, mit der in der auflagenstärksten Wochenzeitung Brandenburgs um Zeitungszusteller geworben wird. “Dein Chance!”, war dies betreffend auf der Titelseite des “BlickPunkt” zu lesen. Weiter hieß es auf dem dafür gewählten Stoppschild: “300 Minijobs zu vergeben! Mehr dazu auf Seite ??“ Hild fragt dagegen: “´Deine Chance´oder purer Zynismus?” Nicht nur sei es fragwürdig, Minijobs als “Chance” zu begreifen und verweist dabei auf die besonders hohen Arbeitslosenzahlen in Ostdeutschland und die Armutsgefährdungsquote der Langzeiterwerbslosen in Brandenburg.

Hild kritisiert auch die Form der Anzeige, das Duzen, und zitiert dazu aus dem Sprachratgeber des Duden: “Für das in der Anzeige gewählte Duzen könnte sich indessen das im Sprachratgeber des Duden wie folgt bewertete als zutreffend erweisen: ´Von wirklich schlechten Manieren zeugt es allerdings, wenn ein Ranghöherer Rangniedrigere ungefragt duzt oder wenn Angehörige bestimmter Berufsgruppen grundsätzlich geduzt werden.“

Am fragwürdigsten aber erscheint Hild der Hinweis, dass die Bezahlung auf der „Grundlage Mindestlohn für Zeitungszusteller“ erfolgen soll. Das, so Hild, sei “insofern der blanke Hohn, als dass hier mit dem Wort Mindestlohn eine vernünftige Bezahlung suggeriert wird. Abgesehen davon aber, dass nicht einmal der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro Existenz sichernd ist, darf der ´Mindestlohn´ für Zeitungszusteller dank der sozialdemokratischen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, und ihrer großkoalitionären MitstreiterInnen auch 2015 noch 25 Prozent unter diesen nicht Existenz sichernden Mindestlohn von 8,50 Euro gedrückt werden. Und auch 2016 darf er immer noch um 15 Prozent darunter liegen. Bis die Zeitungszusteller dann im Jahr 2017 8,50 Euro bekommen sollen.”

Hild kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass ungeachtet dieser und anderer Ausnahmereglungen für den Mindestlohn wie dessen nicht Existenz sichernder Höhe der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete und frühere Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitik beim Bundesvorstand des DGB, Hans-Joachim Schabedoth, meint, dass Andrea Nahles für den Mindestlohn ein Denkmal verdient hätte. Die Frage, die sich für Fulda und Hessen damit stellt: Schlagen Zeitungen in Fulda und Hessen Profit aus jener Ausnahmeregelung für den Mindestlohn? +++ fuldainfo

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