Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Das schlug die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag vor. "Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte", sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz. Grundlage der Empfehlung sei eine "Gesamtabwägung", bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe.
Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission. Letztere berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.
Ökonom Feld erwartet Annahme des Mindestlohn-Beschlusses
Der Ökonom Lars Feld, beratendes Mitglied der Mindestlohnkommission, rechnet mit einer Annahme des Kommissionsvorschlags durch die Politik. "Ich bin ganz sicher, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Beschluss annehmen wird", sagte Feld dem "Handelsblatt". Gleichzeitig sei es sehr wahrscheinlich, dass zeitnah Forderungen der Gewerkschaften für eine erneute politische Erhöhung des Mindestlohns kommen würden. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag legte die Mindestlohnkommission am Montag vor - gegen die Stimmen der Gewerkschaften. Feld verteidigte den Beschluss der Kommission. Der Direktor des Freiburger Eucken-Instituts sagte: "Der Kaufkraftverlust wird mehr als ausgeglichen, denn 2021 hatte der Gesetzgeber ja schon die deutliche Erhöhung auf zwölf Euro beschlossen." Damals sei die Inflation noch nicht so hoch gewesen: "Trotzdem müssen wir diese umfangreiche gesetzliche Erhöhung als Kaufkraft sichernd ansehen." Auch der Wirtschaftsweise Martin Werding lobte den Vorschlag. "Jetzt kehrt die Mindestlohnkommission mehrheitlich zu einem Kurs moderater Anhebungen zurück", sagte Werding dem "Handelsblatt". Die vorgeschlagenen Steigerungen um knapp 3,5 Prozent in den nächsten beiden Jahren würden die Reallöhne für Arbeitskräfte, die zum Mindestlohn arbeiten, stabilisieren. Auch der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, rief die Bundesregierung dazu auf, dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zu folgen. "Es wird entscheidend sein, dass der Gesetzgeber die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission uneingeschränkt achtet und diese nicht nochmals - wie im letzten Jahr geschehen - aus rein politischen Motiven aushebelt", sagte Genth dem "Handelsblatt". Es sei "anzuerkennen, dass sich die Mindestlohnkommission bei ihrem heutigen Besc hluss von sachlichen Kriterien hat leiten lassen, indem sie sich bei der Anhebung maßgeblich am Tarifindex orientiert hat", sagte Genth. Unabhängig davon sei das wirtschaftliche Umfeld für den Einzelhandel weiterhin herausfordernd. "Jede Form der Kostensteigerung ist in diesem schwierigen Umfeld für viele Unternehmen natürlich sehr schwer zu verkraften." +++
