Meldungen zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern

Auszeichnung am Fest zum Kreisjubiläum

Der Landkreis Fulda wird in diesem Jahr wieder Sportlerinnen und Sportlern für besondere Leistungen auszeichnen. Noch bis zum 15. April können entsprechende Personen gemeldet werden. Die Auszeichnung soll im Rahmen der Feier zum 200. Kreisjubiläum auf Schloss Fasanerie am 24. Juni stattfinden.

Alle zwei Jahre ehrt der Landkreis verdiente Sportlerinnen und Sportler. Da die Feier im Jahr 2020 pandemiebedingt ausfiel, können in diesem Jahr die Auszeichnungen für Leistungen verliehen werden, die nach der bisher letzten Veranstaltung am 23. November 2018 erzielt wurden. Geehrt werden Leistungen von Einzelpersonen und Mannschaften, die zu einer Meisterschaft oder zu einer besonderen Platzierung geführt haben und zwar:

• 1. bis 6. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft oder Teilnahme am Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“
• 1. bis 3. Platz bei einer Hessischen Meisterschaft oder Sieg beim Landeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“
• überregionaler Rekord oder Meisterschaft, z. B. Süddeutsche Meisterschaft

Im Rahmen der Sportlerehrung soll auch die Sportplakette des Landkreises Fulda verliehen werden. Dabei werden Personen geehrt, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Jugend- oder Übungsleiter im Sport besonders verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind die Sportvereine, die dem Landessportbund Hessen angeschlossen sind. Die Meldungen über die zu ehrenden Einzelpersonen und/oder Mannschaften und die Vorschläge für die Verleihung der Sportplakette können bis zum 15. April 2022 per E-Mail beim Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt des Landkreises Fulda (sportlerehrung@landkreis-fulda.de) eingereicht werden.

Vordrucke für die jeweiligen Vorschläge sowie die Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette finden sich auf der Webseite des Landkreises Fulda unter https://www.landkreis-fulda.de/sportlerehrung. +++ pm

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