Maskenpflicht in Rotenburg und Hersfeld entfällt

2G-Regelung im gesamten Einzelhandel entfällt auch

Die neue Corona-Landesverordnung wird mit sofortiger Wirkung auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg umgesetzt. Seit Montag gilt deshalb in den Fußgängerzonen in Bad Hersfeld und Rotenburg auch keine Maskenpflicht mehr. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemitteilung hin.

Die Landesregierung hatte die neuen Regeln am Wochenende beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes fällt die Hotspot-Regelung in ganz Hessen. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die 2G-Plus-Regel in Innenräumen, also bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab zehn Personen, in Freizeiteinrichtungen, in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten. 2G-Plus gilt aber auch in gedeckten Sportstätten wie Turnhallen, bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben.

Darüber hinaus fällt mit der neuen Verordnung die 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel. Stattdessen muss beim Einkaufen ab sofort eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also beispielsweise auch im Supermarkt oder in der Drogerie. Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht und bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben. +++ pm