Makler-Gebühren: Union weist Vorstoß von Justizministerin zurück

Die Maklerkosten werden in den meisten Bundesländern bei Verkauf üblicherweise geteilt

Katarina Barley (SPD)

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hat den Vorstoß von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zurückgewiesen, die Makler-Gebühr beim Verkauf von Häusern und Wohnungen künftig komplett vom Verkäufer bezahlen zu lassen. „Die Maklerkosten werden in den meisten Bundesländern bei Verkauf üblicherweise geteilt“, sagte Winkelmeier-Becker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das ist eine faire Regelung, bei der auch beide Seiten darauf achten, dass die Kosten im angemessen Rahmen bleiben.“ Würde die Maklerkosten allein vom Verkäufer getragen werden, sei vor allem bei großer Nachfrage zu befürchten, „dass der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt“, so Winkelmeier-Becker. Barley hatte zuvor angekündigt, dafür zu sorgen, dass das „Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf“ rasch eingeführt wird. Da meist der Makler für den Verkäufer tätig sei und nicht für den Käufer, müsse auch der Verkaufende zahlen. Zudem stünden Maklergebühren gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. +++