Maas will Schutz vor sexuellen Übergriffen verbessern

Berlin. Die Bundesregierung will den Schutz vor sexuellen Übergriffen deutlich verbessern. „Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen“, sagte der zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) „Bild am Sonntag“. Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssten jetzt geschlossen werden: „Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich seit kurzem in der Länderabstimmung und könnte noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Künftig sollen auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit anderen Drohungen massiv unter Druck setzt oder in denen das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss. Auch Fälle, in denen sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen „Überraschungsmoment“ ausnutzt, etwa, indem er das Opfer unvermittelt im öffentlichen Raum attackiert, würden den Straftatbestand erfüllen. Bislang wird im Strafrecht eine Sex-Attacke nur dann als Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde – oder sich in einer „schutzlosen“ Lage befand. +++ fuldainfo

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