Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Fulda
gefordert: Der Lockdown für die Branche trifft nicht nur die rund 410 Unternehmen mit
voller Wucht, sondern bringt auch die 4.800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
existentielle Nöte, warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte haben seit dem Frühjahr mit massiven finanziellen
Einbußen durch die Kurzarbeit zu kämpfen. Wegen der meist niedrigen Löhne im Gastgewerbe
und des fehlenden Trinkgeldes sind nun auch die letzten Reserven aufgebraucht. Das Geld
reicht kaum mehr für die Miete – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen“, sagt
Andreas Kampmann, Geschäftsführer der NGG-Region Nord-Mittelhessen.
Die NGG fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Beschäftigten im Gastgewerbe eine
Corona-Sofort-Nothilfe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Die Politik greift den Firmen mit
enormen Summen unter die Arme, um eine Pleitewelle zu verhindern. Jetzt darf sie die
Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen“, so Kampmann. Nach Einschätzung der NGG
würden sich die Kosten für eine Beschäftigten-Nothilfe im Dezember auf rund 600 Millionen
Euro belaufen. Zum Vergleich: Die Unternehmenshilfen im Gastgewerbe kosten den Staat laut Bundesregierung allein in diesem Monat 17 Milliarden Euro.
Außerdem müsse die Auszahlung der Unternehmenshilfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden. „Es darf nicht sein, dass sich Wirte und Hoteliers jetzt 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erstatten lassen und wenig später ihre Mitarbeiter vor die Tür setzen“, unterstreicht Kampmann. Zwar befänden sich die Unternehmen in einer historisch einmaligen Krise. Diese müsse aber gemeinsam mit den Beschäftigten ausgestanden werden – nicht zuletzt, um Fachkräfte zu halten, die nach der Pandemie dringend gebraucht würden.
Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Einführung eines „MindestKurzarbeitergeldes“ entscheidend dabei helfen, die Einkommenseinbußen im Niedriglohnsektor gering zu halten. Frankreich habe ein solches, an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppeltes Modell erfolgreich eingeführt. Hierzulande müsste ein „Mindest-KuG“ damit bei 1.200 Euro im Monat liegen, so die Stiftung. Die Gewerkschaft NGG fordert Bund und Länder dazu auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen, um Verwerfungen am unteren Ende der Einkommensskala zu verhindern.
„Klar ist auch, dass die Politik rasch einen Fahrplan vorlegen muss, wie es im neuen Jahr
weitergeht“, fordert Gewerkschafter Kampmann. Bis eine Covid-19-Impfung für die gesamte
Bevölkerung bereitstehe, könnten noch Monate vergehen – eine Zeit, die Unternehmen und
Beschäftigte im heimischen Gastgewerbe ohne weitere Hilfen nicht haben.
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Gastronomie im Landkreis Fulda 2.848 Menschen in 314 Betrieben. Weitere 1.934 Beschäftigte arbeiten in 94 Unternehmen des Beherbergungsgewerbes. +++

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