Lindner schließt Aussetzen der Schuldenbremse für 2024 nicht aus

Bei Sozialem und Entwicklungszusammenarbeit sparen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse für 2024 nicht ausgeschlossen. „Ich höre mir Argumente gerne an“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er sei aber „noch nicht“ davon überzeugt, dass man eine neuerliche Aussetzung verfassungsmäßig tragfähig begründen könne. Die Lage an den Energiemärkten in Folge des Ukrainekriegs begründe nach seiner Auffassung keine Notlage mehr. Deshalb könnten die Strom- und die Gaspreisbremse auch zusammen mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum 31. Dezember auslaufen. Ziel der Ampel-Regierung sei es nun, schnellstmöglich Einigungen mit Blick auf den Haushalt für 2024 zu erzielen und umzusetzen. Er gehe davon aus, dass dies auch gelingen werde. „In keinem Fall aber stürzt Deutschland in eine Krise“, sagte der Minister. Niemand müsse sich Sorgen machen, dass die Rente nicht mehr gezahlt werde oder die Behörden nicht mehr arbeiteten.

Bei Sozialem und Entwicklungszusammenarbeit sparen

Der Bundesfinanzminister hat erstmals konkrete Einsparbereiche genannt, um die Lücken im Haushalt für das Jahr 2024 zu schließen. „Wir werden uns mit drei großen Kostenblöcken beschäftigen müssen“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe weiter. Für Soziales setze der Bund aktuell 45 Prozent seiner Ausgaben ein. „Da werden wir schauen, wie man treffsicherer werden kann.“ Hier gehe es beispielsweise darum, Menschen schneller in Arbeit zu bringen – und damit die Sozialkosten für den Staat zu reduzieren. „Für die Geflüchteten aus der Ukraine kommt zum Beispiel ein Jobturbo“, so Lindner. Zudem kündigte der FDP-Politiker eine Überprüfung der Regelungen zum Bürgergeld an: Die Inflationsrate entwickele sich im Moment wesentlich besser, als bei der Festlegung des Regelsatzes für 2024 prognostiziert worden sei. „Bei der anstehenden Prüfung des Abstands zwischen Löhnen und Sozialleistungen wird man sich daher das Anpassungsverfahren ansehen müssen. Denn es muss immer einen spürbaren Unterschied machen, ob jemand arbeitet oder nicht arbeitet“, so Lindner. Als zweiten Einsparbereich nannte der Minister die Entwicklungszusammenarbeit und die internationale Klimafinanzierung. „Wir können gerne auf Platz eins bleiben. Aber vielleicht lässt sich der Abstand zu Platz zwei reduzieren“, sagte Lindner. Ziel könne eine „fairere internationale Lastenteilung“ sein. Nach Berechnungen der OECD war Deutschland 2022 in absoluten Zahlen nur der zweitwichtigste Geber für Entwicklungshilfe hinter den USA. Gemessen an der Wirtschaftsleistung liegt Deutschland auf Platz vier: In die sogenannte ODA-Quote, die für Deutschland mit 0,83 Prozent des Bruttoinlandsprodukts knapp über der UN-Zielmarke liegt, zählen neben der Entwicklungshilfe auch Ausgaben für Flüchtlinge im Inland. Einsparmöglichkeiten sieht Lindner auch bei staatlichen Förderprogrammen. „Es gibt zahlreiche Subventionen, bei denen zu fragen ist, ob sie ihre Ziele tatsächlich erfüllen oder nicht aus der Zeit gefallen sind.“ Noch sei es zu früh, einzelne Programme zu benennen. „Das führt sonst zu einem Run auf Förderprogramme auf den letzten Metern.“ Kürzungen im Bereich Verteidigung werde es dagegen nicht geben: „Der Verteidigungshaushalt bleibt unangetastet“, erklärte Lindner.

Braun will gegen mögliche Aussetzung der Schuldenbremse 2024 klagen

Helge Braun (CDU), Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bundestages, hat eine erneute Klage der Unionsfraktion im Bundestag für den Fall einer Aussetzung der Schuldenbremse 2024 in Aussicht gestellt. „Wenn die Ampel eine neue Notlage konstruiert, werden wir das prüfen und ziemlich sicher auch klagen“, sagte der CDU-Abgeordnete der „Welt am Sonntag“. Stand jetzt gebe es keinen Grund und auch verfassungsrechtlich keine Möglichkeit, für 2024 einen Haushalt vorzulegen, der sich nicht innerhalb der klassischen Schuldenregeln bewege. Eine grundlegende Änderung der Rechtslage zur Staatsverschuldung lehnt Braun ab. „Ich bin strikt gegen eine Reform der Schuldenbremse“, sagte er. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November sehe er keinen Anlass, eine Grundsatzdebatte über die Schuldenbremsen von Bund und Ländern zu führen, auch wenn er die Sorgen vieler Ministerpräsidenten verstehe. Die Steuereinnahmen seien hervorragend. Auch eine Ausnahme für Investitionen sei nicht notwendig, sie lade zu weiterem Missbrauch ein. „Die Idee der Investitionsausnahme würde neuen Tricks Tür und Tor öffnen“, sagte Braun. Schon bei der Frage, was überhaupt Investitionen seien, gebe es gewaltige Abgrenzungsprobleme. „Manche in der Politik werden argumentieren, dass auch jede Sozialausgabe eine Investition in eine gute Zukunft ist“, sagte Braun. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses geht zudem davon aus, dass Teile des Bundeshaushalts 2024 im Bundestag in den nächsten Wochen noch einmal verhandelt werden könnten. „Jede Bundestagsfraktion hat noch einmal die Gelegenheit, Anträge zu stellen. Das kann auch bereits beschlossene Einzelpläne von Ministerien betreffen“, sagte er. Es habe angesichts eines zweistelligen Milliardenlochs wenig Sinn ergeben, Detailänderungen zu beraten, sagte Braun zur 14-stündigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mitte November kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Das hat die Union direkt gesagt, aber die Ampel-Fraktionen sahen das damals noch anders“, sagte Braun. +++

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