Landrat Stolz unterstützt Vorstoß der Stadt Hanau zur Nutzung von Sportsfield Housing

„Rechtssicheren Ausweg muss der Gesetzgeber weisen“

Landrat Thorsten Stolz

Landrat Thorsten Stolz unterstützt das Bemühen der Stadt Hanau, die Gebäude auf dem früheren Kasernengelände Sportsfield Housing zu erhalten. „In einer Zeit des Wohnungsmangels und der enorm steigenden Durchschnittsmieten ist es völlig unverständlich, dass Wohngebäude, die jahrzehntelang gut genutzt werden konnten, nun nicht mehr nutzbar sein sollen“, erklärte Landrat Thorsten Stolz. Kurzfristig könnten 400 zusätzliche Wohneinheiten zurück auf den Markt gebracht werden. Stattdessen drohe der Abriss, „das lässt sich schwerlich nachvollziehen, geschweige denn akzeptieren“, so der Landrat.

In Hanau-Wolfgang stehen auf dem ehemaligen Kasernengelände der US-Streitkräfte Sportsfield Housing Area 22 guterhaltene Wohnblocks. Sie dienten den US-Soldaten und ihren Familien bis vor wenigen Jahren als Unterkünfte, zuletzt wurden einige Wohnblocks als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Sie befinden sich aktuell im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. „Rechtliche Hindernisse stehen einer Neunutzung im Wege, da der Abstand laut geltendem Baurecht zu den Werkshallen von Goodyear Dunlop zu gering ist und die Lärm- und Geruchsimmissionen zulässige Werte überschreiten könnten.

„Ich kann jeden Standortbürgermeister verstehen, in dessen Brust zwei Herzen schlagen: Wohnungen werden dringend gebraucht und könnten hier in Kürze nutzbar gemacht werden, da will man alle Hebel in Bewegung setzen. Gleichzeitig braucht man Rechtssicherheit, um vor der Projektentwicklung eines weiteren Wohngebiets dieser Größe, mit allen weiteren notwendigen Maßnahmen für die soziale Infrastruktur, kein zu hohes Risiko einzugehen. Den rechtssicheren Ausweg aus dieser konkreten Situation kann nur der Gesetzgeber in Berlin und Wiesbaden weisen“, erklärt Landrat Thorsten Stolz.

Der Landrat hat sich daher nun an die Bundesregierung und das Land Hessen mit der Bitte gewandt, die bau- und immissionsschutzrechtlichen Optionen konstruktiv im Sinne der stark wachsenden Rhein-Main-Region zu überprüfen. Die jeweiligen Ministerinnen und Minister für Wohnungsbau und Umwelt forderte er auf, die anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs zu nutzen, um den Städten und Gemeinden eine leichtere Ausweisung und Entwicklung von Wohngebieten zu ermöglichen.

„Es ist klar, dass die Gesundheit und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger höchste Güter sind, die es zu schützen und zu berücksichtigen gilt. Doch die Spielräume bei Grenzwerten und der Häufigkeit von Überschreitungen sollten sich die Gesetzgeber noch einmal vornehmen“, sagt Landrat Stolz. „Bevor im Rhein-Main-Gebiet neue Flächen gesucht, entwickelt und damit letzten Endes versiegelt werden, um auf das Bevölkerungswachstum zu reagieren, sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und vor allem der Nutzung bestehender Wohnflächen wie in Hanau klar favorisiert werden.“ +++ pm