Landkreis Fulda hebt Allgemeinverfügungen auf

Regelungen des Landes gelten

Wegen der dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen hatte der Landkreis bereits vergangene Woche durch Allgemeinverfügungen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun hat das Land Hessen Verordnungen erlassen, die am 2. November in Kraft treten. „Aus Gründen der Rechtsklarheit und des Vorrangs des Landesrechts hat der Landkreis jetzt entschieden, seine Allgemeinverfügungen aufzuheben. Allein gültig sind damit die Regelungen des Landes“, erklärt Landrat Bernd Woide. Daraus ergibt sich als wesentliche Änderung, dass ab Montag, 2. November, im Hinblick auf die Maskenpflicht an Schulen folgendes gilt: An allen weiterführenden Schulen muss ab der 5. Jahrgangsstufe eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht getragen werden. Das heißt: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt nicht für die Grundschulen. Gleichwohl empfiehlt der Landkreis auf Grundlage des RKI, auch in Grundschulen im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.  Aufgrund der Verordnungslage sind die Sporthallen und Sportanlagen des Kreises ab dem kommenden Montag für den Trainings- und Wettkampfbetrieb geschlossen. Corona Daten vom Landkreis liegen uns seit Tagen nicht vor. +++ pm