Landkreis erteilt Betriebserlaubnis für Heimattiergarten

Schmitt: „Haltungsbedingungen deutlich verbessert“

Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt (3.v.l.) überreicht den Bescheid an Tierärztin Dr. Bianca Reith, Vereinsmitglied und Antragstellerin. Ebenfalls anwesend waren Vereinsvorsitzender Peter Weber (li.), Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (2.v.re.) und der Leiter der Veterinärbehörde des Landkreises, Dr. Stephan Kraus (re.) Foto: M. Auth

Fulda. Gute Nachricht kurz vor den Osterferien: Der Heimattiergarten in Fulda-Neuenberg wird zum 8. April wieder öffnen. Die Veterinärbehörde des Landkreises hat dem Verein Heimattiergarten Fulda jetzt die Betriebserlaubnis erteilt.

Wie Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt betont, hätten sich die Haltungsbedingungen im Heimattiergarten deutlich verbessert. Dringend notwendige Maßnahmen wie eine Reduzierung des Tierbestands, die Abgabe von Exotenarten sowie die Errichtung von neuen Vogelvolieren und Gehegen, die das Veterinäramt aufgrund wiederholt festgestellter Mängel gefordert habe, seien umgesetzt worden. Auch Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld zeigt sich über die nun mögliche Wiedereröffnung des Heimattiergartens erfreut: „Vielen Menschen in der Stadt Fulda und der ganzen Region liegt der Heimattiergarten am Herzen. Insbesondere für Kinder und Tiere muss die heimische Tierwelt erlebbar bleiben. Ich hoffe, dass möglichst viele Besucher auch in Zukunft dieses Angebot nutzen werden.“

Die Veterinärbehörde hat dem Verein Heimattiergarten Fulda eine Erlaubnis zur Schaustellung von Tieren unter Auflagen erteilt. So müssen der Veterinärbehörde im Voraus eine Erhöhung des Tierbestands, die Umquartierung von Tieren sowie die Neuerrichtung von Käfigen und Gehegen angezeigt werden. Auch ist in mindestens halbjährlichem Abstand der gesamte Tierbestand einem Tierarzt zur klinischen Untersuchung vorzustellen. Darüber hinaus sind ein Tierbestandsbuch und eine Dokumentation über die täglichen Kontrollen der Haltungseinrichtungen sowie des Wohlbefindens und Gesundheitszustands der Tiere zu führen. Außerdem schreibt der Bescheid Sachkundenachweise und regelmäßige Fortbildungen im Abstand von maximal sechs Wochen der mit der Betreuung der Tiere befassten Personen vor. Die Erlaubnis ist zunächst bis zum 31. Dezember 2017 befristet. +++