In Hanau wurde kürzlich der Verkauf von Lachgas an junge Menschen verboten, und der Konsum ist auf bestimmten öffentlichen Flächen untersagt. Wir haben bei den Fraktionen in Fulda nachgefragt – die CDU hat geantwortet.
Für die CDU-Fraktion Fulda hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Risiken hohe Priorität. Allerdings gebe es derzeit keine rechtlichen Grundlagen, um den Verkauf von Lachgaskartuschen in Fulda zu verbieten. Ein solches Verkaufs- und Konsumverbot greife in Freiheitsrechte ein und müsse besonders gerechtfertigt sein. Laut Rücksprache mit dem Rechts- und Ordnungsamt seien aktuell keine örtlichen Besonderheiten erkennbar, die ein Verbot rechtfertigen würden. Zudem gebe es bislang keine Hinweise auf einen massenhaften Missbrauch oder Konsum-Hotspots in Fulda.
Dennoch verfolgt die CDU das Thema genau. Auf Bundesebene wird derzeit ein Gesetz diskutiert, das den Verkauf von Lachgas regulieren soll – darunter ein Verkaufsverbot an Minderjährige sowie Einschränkungen für Automaten und den Versandhandel. Die CDU Fulda begrüßt diese Pläne ausdrücklich.
Sollten sich neue rechtliche Möglichkeiten oder Maßnahmen ergeben, um Jugendliche besser zu schützen, werde man prüfen, ob diese auch in Fulda umgesetzt werden können. +++
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