Korruptionsaffäre um Oberstaatsanwalt – SPD hat Öffentlichkeit beantragt

FDP: Von verdächtigem Oberstaatsanwalt geleitete Verfahren gehören auf den Prüfstand

Verschiedenen Medien war am vergangenen Wochenende zu entnehmen, dass der Oberstaatsanwalt Alexander B. bei der hessischen Generalstaatsanwaltschaft unter dem Verdacht der Bestechlichkeit im Amt in Untersuchungshaft genommen wurde. Vorangegangen war die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen an mehreren Standorten. Offenbar hat der Beschuldigte in den zurückliegenden 15 Jahren für die Generalstaatsanwaltschaft Aufträge über Fachgutachten im Wert von mehr als 12. Millionen Euro systematisch an stets denselben Auftragnehmer vergeben und dafür mehrere hunderttausend Euro an Schmiergeld erhalten haben soll. Wie aus dem Antwortschreiben vom 29. Juli 2020 an die Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser hervorgeht, hat die Ministerin angeblich erst am 15. Juli 2020 davon erfahren, dass ein Verfahren gegen den Oberstaatsanwalt geführt wird.

Vor der Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Donnerstag hat die rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion Schardt-Sauer, Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erneut in die Pflicht genommen: „Wir fordern die Ministerin auf, im Fall des unter Betrugsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalts einen Sonderermittler oder eine Sonderermittlerin einzusetzen. Die Person sollte nicht im aktiven Dienst der hessischen Justiz stehen und sämtliche von dem Oberstaatsanwalt geleiteten fraglichen Verfahren überprüfen. Nur so kann ein umfassendes Bild über die Vorgehensweise sowie die Höhe des Schadens gewonnen werden“, erklärt Schardt-Sauer. Der Sonderermittler solle mit Fachleuten wie Juristen und Medizinern zusammenarbeiten und den Landtag über das Ergebnis seiner Ermittlungen informieren. So können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie so etwas künftig besser verhindert wird und was auch auf den Prüfstand gehört. Der in Untersuchungshaft sitzende Oberstaatsanwalt wird verdächtigt, Gutachten bei Privatfirmen in Auftrag gegeben und daran selbst verdient zu haben. „Vor allem die Beteiligten an den von dem Oberstaatsanwalt geleiteten Verfahren brauchen schnellstmöglich ein Signal“, sagt Schardt-Sauer und fordert zudem eine umfassende Aufklärung: „Es muss geklärt werden, wie die mutmaßlich betrügerischen Handlungen möglich waren und um welche Summen es geht.“ Wichtig sei, dass sich der Rechtsstaat als wehrhaft erweise. „Das Vertrauen in eine funktionierende Justiz darf nicht nachhaltig erschüttert werden“, sagt Schardt-Sauer.

Die SPD-Fraktion hat für den ersten Tageordnungspunkt in der kommenden Sondersitzung des Rechtspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags Öffentlichkeit beantragt. Die Ausschusssitzung findet am Donnerstag, 6. August 2020, um 10 Uhr im Sitzungsraum 501 A des Hessischen Landtags statt. Der Tagesordnungspunkt wird aller Voraussicht nach zu Beginn der Sitzung aufgerufen. +++