Kommunen sehen Bund bei Corona-Bürgertests in Verantwortung

Kassenärzte: Gesundheitsämter müssen Bürgertests kontrollieren

Der Städte- und Gemeindebund sieht den Bund in der Pflicht, selbst für die Kontrolle der Abrechnungen der kostenlosen Bürgertests zu sorgen. „Der Bund ist als Auftraggeber gefordert, bei den kostenlosen Bürgertests für eine angemessene Kontrolle zu sorgen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“. „Die Gesundheitsämter der Kommunen können das nicht auch noch tun, die sind schon völlig überlastet“, so Landsberg. „Was wir erleben, ist das typische Schwarze-Peter-Spiel: Der Bund schiebt die Verantwortung auf die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Länder, und die schieben sie zurück an den Bund.“

Kassenärzte: Gesundheitsämter müssen Bürgertests kontrollieren

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen sieht die Gesundheitsämter in der Pflicht, die Abrechnungen der kostenlosen Bürgertests vor Ort zu kontrollieren. „Die fachliche Kontrolle, wer solche Bürgertests durchführen kann und ob diese Tests auch korrekt durchgeführt werden, obliegt den Gesundheitsämtern“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen einzig gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundes die monatlichen Meldungen der entstandenen Kosten der registrierten Testanbieter entgegen“, so der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Überprüfen könnten sie ausschließlich formale Aspekte. „Mehr ist nicht möglich, da die übermittelten Angaben der Anbieter keinen Bezug zu getesteten Personen aus Datenschutz-Gründen aufweisen dürfen.“ +++