Kommunale Abwasserbeseitigung leistet Beitrag zum Gewässerschutz

Fulda informiert über Zielsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Eine kleinere Anlage im Landkreis Fulda ist die Kläranlage in Großentaft, an die rund 1.000 Einwohner angeschlossen sind. Jährlich fallen hier 240.000 Kubikmeter Abwasser an. Foto: Bionic-IT

Im Landkreis Fulda werden insgesamt 54 Kläranlagen von Kommunen betrieben. Diese unterliegen bis auf drei Anlagen, die wegen ihrer Größe in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Kassel fallen, der Aufsicht durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Fulda. Die Jahresschmutzwassermenge beläuft sich auf rund 42 Millionen Kubikmeter, was in etwa dem Volumen des Steinhuder Meers bei Hannover entspricht.

Da die allermeisten Kläranlagen in den siebziger Jahren errichtet wurden, sind die Städte und Gemeinden des Landkreises von der jeweils zuständigen Wasserbehörde in den vergangenen Jahren durch Sanierungsbescheide aufgefordert worden, die entsprechenden Neuerungsmaßnahmen in ihren Haushalten vorzusehen und durch Ingenieurbüros planen und umsetzen zu lassen. Aktuelle Beispiele sind der Neubau der Kläranlage in Flieden sowie die Umbauten der Kläranlagen in Wiesen und Poppenhausen.

Die Aufsicht über die kommunalen Abwasseranlagen beinhaltet auch die Beratung der Kommunen bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (kurz: WRRL). Die Zielsetzung der WRRL ist es, die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu überführen. Da auch kommunale Kläranlagen einen Beitrag zur Zielerreichung leisten, wurden Maßnahmenprogramme für die einzelnen Anlagen abgeleitet, die sich auf den ökologischen Gewässerzustand auswirken. Von Seiten der unteren Wasserbehörde werden die umzusetzenden Maßnahmen in die Erlaubnisbescheide für die Einleitung des geklärten Abwassers übernommen und können somit ebenfalls eine Nachrüstung der Kläranlagen bedingen.

Das aktuelle WRRL-Maßnahmenprogramm hat in 2015 begonnen und endet im Dezember 2021. Das hessische Umweltministerium wertet derzeit die Ergebnisse der bereits umgesetzten Maßnahmen im Hinblick darauf aus, welche Maßnahmen beim Folgeprogramm 2022-2027 zu berücksichtigen sind, um das Ziel des „guten ökologischen Zustandes“ zu erreichen. Dabei spielen die Auswirkungen des Klimawandels eine wichtige Rolle. Denn die niedrigen Wasserstände – hervorgerufen durch die Trockenheit in den Sommermonaten – vermindern die Selbstreinigungskraft des Gewässers und führen an den Einleitestellen von Kläranlagen zu einem schlechteren Verdünnungsverhältnis.

So kann es an Einleitestellen einerseits durch Baumaßnahmen an Kläranlagen oder anderseits durch Niedrigwasserphasen im Gewässer zu Störfällen kommen, die Klärwerksbetreiber, Wasserbehörden oder aber auch Anlieger vor besondere Herausforderungen stellen. Häufig sind es gerade die Anwohner, denen Veränderungen aufgrund der räumlichen Nähe als erstes auffallen. Ihre Hinweise können für ein schnelles Handeln der Verantwortlichen wichtig sein. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Fulda bittet in solchen Fällen um Kontaktaufnahme unter Telefon (0661) 6006-1600 oder per Mail unter Wasserbehoerde@Landkreis-Fulda.de.

Auch die Corona-Pandemie macht vor der kommunalen Abwasserwirtschaft nicht Halt. Zum einen erforschen Wissenschaftler derzeit in Deutschland, ob mithilfe eines umfassenden Abwasser-Monitorings Rückschlüsse auf den SARS-CoV-2-Infektionsgrad im Einzugsgebiet einer Kläranlage möglich sind und so ein Corona-Frühwarnsystem geschaffen werden kann. Zum anderen muss für jede einzelne Kläranlage die Betriebsführung auch in Quarantäne-Fällen gewährleistet sein. Dies wird im Landkreis durch das Aufstellen und Anpassen von Pandemie- und Krisenplänen seitens der Klärwerksbetreiber sichergestellt. Insbesondere Krisenzeiten führen vor Augen, wie wichtig die Daseinsvorsorge sowohl in der Wasserversorgung als auch Abwasserentsorgung ist. +++