Klinikum Fulda – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen früheren Chefarzt

Klinikleitung beauftragt Kanzlei mit der Klärung von Vorwürfen

Die Leitung der Klinikum Fulda gAG hat eine Kanzlei mit der Klärung des Vorwurfs beauftragt, dass ein ehemaliger Chefarzt Leistungen nicht korrekt abgerechnet haben soll. Diesen Vorwurf erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main für die Staatsanwaltschaft Fulda gegen einen früheren Chefarzt des Klinikums. Vertragsärztliche Versorgungsleistungen sollen nicht persönlich erbracht worden sein. Damit soll ein Abrechnungsbetrug begangen worden sein.

Zu vertragsärztlichen Leistungen können Klinikärzte ermächtigt werden, um Lücken in der ambulanten Versorgung auszugleichen. Grundsätzlich müssen die „ermächtigten Ärzte“ alle Leistungen am Patienten persönlich erbringen, allerdings ist eine Vertretung – durchgeführt durch einen Facharzt der gleichen Abteilung – bei Abwesenheit des ermächtigten Arztes problemlos möglich.

Im Rahmen einer internen Untersuchung solle den strafrechtlich relevanten Vorwürfen auf den Grund gegangen und der schnelle Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen durch objektive Untersuchungsergebnisse gefördert werden, erklärte die Klinikleitung. Insbesondere unter den Bedingungen der aktuellen Corona-Pandemie, die für Ärztinnen und Ärzte sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Fulda mit einer extrem hohen Belastung verbunden sei, wolle die Klinikleitung mit der internen Untersuchung zur raschen rechtlichen Klärung beitragen.

Die beauftragte Kanzlei hat erfolgreich interne Untersuchungen in DAX-Unternehmen bewältigt und das Prinzip der wahrheitsgemäßen Ermittlung als Leitlinie gegenüber allen Beteiligten in Ermittlungsverfahren durchgesetzt. Dies war für die Beauftragung durch die Organe der Klinikum Fulda gAG maßgebend. +++

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