KFA2016 – Schäfer veröffentlicht unabhängiges Gutachten

Thomas Schäfer (CDU)

Wiesbaden. „Der KFA2016 ist das komplexeste Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Ein echtes Mammutprojekt, das keine Landesregierung zuvor anpacken musste. Dass uns ein unabhängiges Gutachten nun bestätigt, schlüssig, widerspruchsfrei und den Anforderungen des Staatsgerichtshofs entsprechend auch die Verteilung der KFA-Mittel auf die Kommunen vorzunehmen, ist mir besonders wichtig. Denn eine klar am Urteil des Gerichts ausgelegte Neuregelung, die zudem in fairem Miteinander mit den Kommunen entwickelt und ausgewogen für Land und Kommunen ist, war von Beginn an unser wichtigstes Ziel.“

So bewertete Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer das von ihm gestern veröffentlichte unabhängige Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Im Auftrag des Ministeriums legte PwC das „Gutachten zur Prüfung der horizontalen Verteilung in Hessens Kommunalem Finanzausgleich“ vor. Schwerpunkt des Gutachtens ist die Bewertung der Verteilung des Geldes aus dem KFA2016 auf die einzelnen Kommunen (horizontale Verteilung) im Sinne des Urteils des Staatsgerichtshofs und vor dem Hintergrund verschiedener Reformziele. Dazu PwC-Wirtschaftsprüfer Peter Detemple: „Ziele, die wir uns näher angeschaut haben, sind eine verbesserte Anreizwirkung des neuen Systems, die Stärkung der interkommunalen Solidarität, des ländlichen Raums und besonders finanzschwacher Kommunen. Dazu die Berücksichtigung des demografischen Wandels, sowie die Abschaffung nicht gerechtfertigter Ausnahmetatbestände. Unser Fazit: Die uns vom Finanzministerium vorgelegte Neuregelung ist dazu geeignet, diese Ziele zu erreichen“, so Detemple. „Die konzeptionelle Umsetzung der Ziele ist in sich schlüssig, sachgerecht und widerspruchsfrei. Die horizontale Verteilung entspricht den Anforderungen des Hessischen Staatsgerichtshofs.“

Die Wirtschaftsprüfer hatten allerdings auch kritische Anmerkungen. So wiesen sie, wie auch schon in ihrem Gutachten zur vertikalen Bedarfsermittlung (November 2014), auf die finanziellen Risiken für das Land hin. Peter Detemple: „Im November hatten wir bereits begutachtet, dass sich hinter der Neuregelung eine deutliche Verbesserung der Finanzstabilität der Kommunen verbirgt. Ursache dieser Verbesserung ist die mit dem KFA etablierte Garantie des Landes einer Mindestfinanzausstattung der Kommunen auf außergewöhnlich hohem Niveau – unabhängig von der tatsächlichen Steuereinnahmesituation von Land und Kommen. Auch bei der jetzt vorgenommenen Untersuchung der horizontalen Verteilung sehen wir Risiken zu Lasten des Landes. Sie können zu einer dauerhaften Erhöhung der kommunalen Mindestbedarfe führen, die das Land gewährleisten muss.“

Diese Risiken leiten sich zum einen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs ab, nehme das Land zum anderen aber zugunsten der Kommunen auch bewusst in Kauf, so Finanzminister Schäfer: „Die Gutachter befürchten etwa, dass unser Ausgleich für Kommunen, die in besonderer Weise soziale Herausforderungen zu schultern haben, falsche Anreize setzen kann. Wir erkennen in dem so genannten Soziallastenansatz aber einen Sonderbedarf zahlreicher Kommunen für Belastungen im Sozialbereich an. Daran halten wir fest.“ Abschließend betonte Schäfer: „Ein externer Blick auf den KFA2016, eine Qualitätskontrolle unserer Arbeit ist bei dieser grundlegenden Neuregelung unerlässlich. Der KFA2016 ist die erste umfassende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs seit über 60 Jahren. Sie ist wichtig für jede einzelne der 447 Kommunen in Hessen und soll für die kommenden Jahrzehnte Bestand haben. Deshalb ist der Sachverstand der Gutachter uns hoch willkommen. Auch die Anhörung im Landtag in der kommenden Woche werden wir daher gründlich auswerten.“ +++ fuldainfo

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