Karliczek: Geld für neuen Digitalpakt nur bei Grundgesetzänderung

Damit könne man auch inhaltlich kooperieren

Anja Karliczek (CDU)

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat Geld für einen neuen Digitalpakt für die Zeit nach 2024 von der Zustimmung der Länder zu einer Grundgesetzänderung abhängig gemacht. Eine solche Grundgesetzergänzung würde es ermöglichen, dass Bund und Länder bei der digitalen Bildung auch inhaltlich kooperieren können, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ Der Bund habe mit dem Digitalpakt eine Grundlage geschaffen, damit die digitale Bildung flächendeckend in den Schulen aufgebaut werden könne. „Es geht hier um die Unterstützung von Investitionen mit inzwischen 6,5 Milliarden Euro Bundesmitteln. Das ist eine gewaltige Summe“, sagte sie. Der permanente Betrieb sei die Aufgabe von Ländern und Kommunen. Wenn diese auf ihre Eigenständigkeit pochten, bedeute das auch, dass sie für die laufenden Kosten aufkommen müssten. +++

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