Kabinett beschließt Steuerentlastungen für 2017 und 2018

Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 erhöht

Wolfgang Schäuble (CDU)

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen, wonach in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die „kalte Progression“ ausgeglichen werden soll. „Auch in den nächsten zwei Jahren erhöhen wir die steuerlichen Freibeträge und gleichen das Kindergeld und den Steuertarif an die Inflation an.

Insgesamt entlasten wir Familien und Steuerzahler um mehr als 6 Milliarden Euro“, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.

Daneben beschloss das Kabinett unter anderem eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.200 Euro (2016) auf 6.350 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.400 Euro (2016) auf 5.700 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.850 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 7.000 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2017 bundeseinheitlich auf 37.103 Euro im Jahr festgesetzt. +++