Justizsenator: Flüchtlinge nicht mit Strafgefangenen inhaftieren

Asyl zu suchen sei kein Verbrechen

Bremen. Der Justizsenator von Bremen, Martin Günthner (SPD), will sich gegen die im „Masterplan Migration“ von Horst Seehofer (CSU) vorgesehene gemeinsame Inhaftierung von Geflüchteten und Strafgefangenen entschieden wehren. „Wenn der Bundesinnenminister eine gemeinsame Inhaftierung von Strafgefangenen und abzuschiebenden Personen in unseren Gefängnissen vorschlägt, trete ich dem eindeutig und entschieden entgegen“, sagte Günthner dem „Handelsblatt“.

Eine solche gemeinsame Inhaftierung verstoße nicht nur gegen das geltende Recht und sei vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Vergangenheit bereits untersagt worden, sie berge auch „ganz erhebliche Sicherheitsrisiken“. Im Seehofer-Plan heißt es zur Ausweitung der Abschiebehaftplätze, die „Trennung von Abschiebungsgefangenen und anderen Häftlingen“ solle vorübergehend ausgesetzt werden, „um der aktuellen Notlage bei Abschiebehaftplätzen zu begegnen“. Die Bundesländer sollen gemäß Plan zum „Ausbau ausreichender Haftplätze“ angehalten werden. Günthner warnt vor den Auswirkungen des Planes. „Die Idee abschiebungspflichtige Gefährder mit Strafgefangenen gemeinsam unterzubringen bedeutet, als gefährlich anerkannte Personen mit solchen unterzubringen, die bereits ganz erheblich gegen das Gesetz verstoßen haben und für radikale Ideologien besonders anfällig sind“, sagte Günthner.

Mit Blick auf den britischen oder französischen Strafvollzug könne er vor solchen Plänen nur warnen. Im Übrigen gelte: Asyl zu suchen sei kein Verbrechen. „Daher gehören Asylsuchende, zumal wenn es sich nicht um sogenannte Gefährder handelt, auch nicht in Gefängnisse“, so der SPD-Politiker. Der Bundesinnenminister, der eine Erosion des Rechtsstaats immer wieder anmahne, solle bei der Beachtung des geltenden Rechts mit gutem Beispiel vorangehen. +++

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